Gesundheit Am Mittwoch zurück in ein Leben ohne Corona-Schutzverordnung Erstmals nach 1073 Tagen können die Menschen in Nordrhein-Westfalen von diesem Mittwoch an wieder ohne Corona-Schutzverordnung leben. Die 114. Fassung ist am Dienstag ausgelaufen und wird nicht verlängert. Für die Bürger bedeutet das, dass sie nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz zu beachten haben, nämlich die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) geht davon aus, dass auch dieses Gesetz nur noch bis zum 7. April gilt und darüber hinaus nicht mehr verlängert wird. Alten- und Pflegeheime in NRW dürfen ab sofort keine eigenmächtigen Besuchsverbote mehr mit Bezug auf Corona-Infektionen verhängen. Das hat das Landesgesundheitsministerium per Erlass klargestellt. «Wer als Leiter einer Einrichtung Besuchsbeschränkungen, Besuchs- und Verlassensverbote ausspricht, kann mit einer Geldbuße von bis zu 20 000 Euro belegt werden», heißt es dort. Corona-Maßnahmen wie Testpflichten für Besucher, Maskenpflichten für Bewohner sowie deren Isolation nach positivem Test entfallen ersatzlos. Ausnahmen in Einzelfällen müssen von den kommunalen Aufsichtsbehörden abgesegnet werden. Der erste in NRW bestätigte Corona-Fall am 25. Februar 2020 im Kreis Heinsberg hatte in den Monaten und Jahren danach teilweise drastische Einschränkungen von Grundrechten nach sich gezogen: Schließungen von Kitas, Schulen, Restaurants, Geschäften, Kultur- und Sporteinrichtungen, Abstands- und Isolationspflichten sowie Besuchsverbote in Krankenhäusern und Altenheimen hatten den Bürgern viel abverlangt. Nach mehr als 43,8 Millionen Corona-Impfungen in NRW hat die Gesellschaft eine Grundimmunisierung erreicht, die aus Sicht der Verantwortlichen in Wissenschaft und Politik die Rückkehr zum normalen Leben erlaubt. Insgesamt wurden im bevölkerungsreichsten Bundesland nach Zahlen des NRW-Gesundheitsministeriums mehr als acht Millionen Corona-Meldefälle registriert sowie fast 31 200 laborbestätigte Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19. Inzwischen ist die Inzidenz nicht mehr erfassbar. In den vergangenen Jahren war die Neuinfektionsrate aus den Positiv-Ergebnissen der insgesamt rund 33,5 Millionen PCR-Tests gespeist worden. Mehr als 252 Millionen Bürger-Schnelltests waren nicht eingeflossen. Derzeit lässt sich aber kaum noch jemand testen. Entscheidend: Auch bei Älteren ist der Krankheitsverlauf im Vergleich zu den ersten Pandemie-Jahren wesentlich abgeflacht. Die anfangs befürchtete Überlastung der Krankenhäuser sei nicht eingetreten, bilanzierte Laumann. «Ich bin heilfroh, dass wir während der gesamten Pandemie in Nordrhein-Westfalen in der Lage waren, jedem Menschen, der es brauchte, eine Krankenhausbehandlung zu geben.» Dabei hätten Ärzte und Pflegekräfte über ihre Kräfte hinaus «gut funktioniert» und sich als «großer Schatz» erwiesen. Das Corona-Dashboard der Landesregierung zeigt, dass in NRW nur noch vergleichsweise wenige Patienten mit Covid-19 auf einer Intensivstation landen oder gar beatmet werden müssen, so dass zahlreiche entsprechende Betten noch verfügbar sind.
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Am Mittwoch zurück in ein Leben ohne Corona-Schutzverordnung

Ein gebrauchter orangefarbener Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Gehweg. © Peter Kneffel/dpa/Symbolbild
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Erstmals nach 1073 Tagen können die Menschen in Nordrhein-Westfalen von diesem Mittwoch an wieder ohne Corona-Schutzverordnung leben. Die 114. Fassung ist am Dienstag ausgelaufen und wird nicht verlängert.

Für die Bürger bedeutet das, dass sie nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz zu beachten haben, nämlich die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) geht davon aus, dass auch dieses Gesetz nur noch bis zum 7. April gilt und darüber hinaus nicht mehr verlängert wird.


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Alten- und Pflegeheime in NRW dürfen ab sofort keine eigenmächtigen Besuchsverbote mehr mit Bezug auf Corona-Infektionen verhängen. Das hat das Landesgesundheitsministerium per Erlass klargestellt. «Wer als Leiter einer Einrichtung Besuchsbeschränkungen, Besuchs- und Verlassensverbote ausspricht, kann mit einer Geldbuße von bis zu 20 000 Euro belegt werden», heißt es dort. Corona-Maßnahmen wie Testpflichten für Besucher, Maskenpflichten für Bewohner sowie deren Isolation nach positivem Test entfallen ersatzlos. Ausnahmen in Einzelfällen müssen von den kommunalen Aufsichtsbehörden abgesegnet werden.

Der erste in NRW bestätigte Corona-Fall am 25. Februar 2020 im Kreis Heinsberg hatte in den Monaten und Jahren danach teilweise drastische Einschränkungen von Grundrechten nach sich gezogen: Schließungen von Kitas, Schulen, Restaurants, Geschäften, Kultur- und Sporteinrichtungen, Abstands- und Isolationspflichten sowie Besuchsverbote in Krankenhäusern und Altenheimen hatten den Bürgern viel abverlangt.

Nach mehr als 43,8 Millionen Corona-Impfungen in NRW hat die Gesellschaft eine Grundimmunisierung erreicht, die aus Sicht der Verantwortlichen in Wissenschaft und Politik die Rückkehr zum normalen Leben erlaubt. Insgesamt wurden im bevölkerungsreichsten Bundesland nach Zahlen des NRW-Gesundheitsministeriums mehr als acht Millionen Corona-Meldefälle registriert sowie fast 31 200 laborbestätigte Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19.

Inzwischen ist die Inzidenz nicht mehr erfassbar. In den vergangenen Jahren war die Neuinfektionsrate aus den Positiv-Ergebnissen der insgesamt rund 33,5 Millionen PCR-Tests gespeist worden. Mehr als 252 Millionen Bürger-Schnelltests waren nicht eingeflossen. Derzeit lässt sich aber kaum noch jemand testen.

Entscheidend: Auch bei Älteren ist der Krankheitsverlauf im Vergleich zu den ersten Pandemie-Jahren wesentlich abgeflacht. Die anfangs befürchtete Überlastung der Krankenhäuser sei nicht eingetreten, bilanzierte Laumann. «Ich bin heilfroh, dass wir während der gesamten Pandemie in Nordrhein-Westfalen in der Lage waren, jedem Menschen, der es brauchte, eine Krankenhausbehandlung zu geben.» Dabei hätten Ärzte und Pflegekräfte über ihre Kräfte hinaus «gut funktioniert» und sich als «großer Schatz» erwiesen.

Das Corona-Dashboard der Landesregierung zeigt, dass in NRW nur noch vergleichsweise wenige Patienten mit Covid-19 auf einer Intensivstation landen oder gar beatmet werden müssen, so dass zahlreiche entsprechende Betten noch verfügbar sind.

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