Kirche Woelki-Anwalt: Versicherung des Kardinals korrekt Kardinal Rainer Maria Woelki hat nach Darstellung seines Anwalts keine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben. In dieser Sache wird seit Mittwoch gegen den Kölner Erzbischof ermittelt. Es geht dabei um eine Versicherung, die Woelki in einem presserechtlichen Verfahren abgegeben hatte. Er hatte versichert, erst im Juni dieses Jahres mit dem Fall des früheren Sternsinger-Chefs Winfried Pilz befasst worden zu sein. Gegen den 2019 gestorbenen Pilz werden Missbrauchsvorwürfe erhoben. Eine frühere Mitarbeiterin der Zentralverwaltung des Kölner Erzbistums hatte hingegen in dieser Woche in einem Interview des «Kölner Stadt-Anzeiger» gesagt, sie habe schon 2015 eine Liste für Woelki erstellt, auf der die Namen von Missbrauchsverdächtigen - darunter auch der von Pilz - gestanden hätten. Der Medienrechtler Carsten Brennecke betonte nun in einer am Freitag vom Erzbistum verbreiteten Video-Botschaft, dass Woelki in seiner eidesstattlichen Erklärung gar nicht versichert habe, keine solche Liste erhalten zu haben. «Er hat lediglich richtigerweise versichert, dass er sich mehr als sieben Jahre später nicht daran erinnern kann, ob der Name P. auf einer Liste stand. Diese Aussage wird durch die Angabe der Mitarbeiterin keinesfalls widerlegt», sagte Brennecke.
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Woelki-Anwalt: Versicherung des Kardinals korrekt

Rainer Maria Kardinal Woelki, Erzbischof von Köln, beantwortet Fragen. © Federico Gambarini/dpa/Archivbild
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Kardinal Rainer Maria Woelki hat nach Darstellung seines Anwalts keine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben. In dieser Sache wird seit Mittwoch gegen den Kölner Erzbischof ermittelt. Es geht dabei um eine Versicherung, die Woelki in einem presserechtlichen Verfahren abgegeben hatte. Er hatte versichert, erst im Juni dieses Jahres mit dem Fall des früheren Sternsinger-Chefs Winfried Pilz befasst worden zu sein. Gegen den 2019 gestorbenen Pilz werden Missbrauchsvorwürfe erhoben.

Eine frühere Mitarbeiterin der Zentralverwaltung des Kölner Erzbistums hatte hingegen in dieser Woche in einem Interview des «Kölner Stadt-Anzeiger» gesagt, sie habe schon 2015 eine Liste für Woelki erstellt, auf der die Namen von Missbrauchsverdächtigen - darunter auch der von Pilz - gestanden hätten.

Der Medienrechtler Carsten Brennecke betonte nun in einer am Freitag vom Erzbistum verbreiteten Video-Botschaft, dass Woelki in seiner eidesstattlichen Erklärung gar nicht versichert habe, keine solche Liste erhalten zu haben. «Er hat lediglich richtigerweise versichert, dass er sich mehr als sieben Jahre später nicht daran erinnern kann, ob der Name P. auf einer Liste stand. Diese Aussage wird durch die Angabe der Mitarbeiterin keinesfalls widerlegt», sagte Brennecke.


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