Castrop-Rauxel Terror-Verdacht: 25-Jähriger bleibt in U-Haft Nach der Freilassung seines Bruders steht für den jüngeren der beiden mutmaßlichen Terror-Planer von Castrop-Rauxel fest, dass er in Untersuchungshaft bleiben muss. Das habe das Amtsgericht Dortmund am Donnerstag im Rahmen einer Haftprüfung entschieden, teilte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf mit. Die Verteidigerin des 25-Jährigen hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Haftbefehl gegen den 25-Jährigen stützt sich nur noch auf den Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Beim zweiten ursprünglichen Vorwurf - Verabredung zu einem Verbrechen, nämlich Mord - sah das Amtsgericht bei der Entscheidung am Donnerstag dagegen keinen dringenden Tatverdacht mehr. Am Montag hatte das Gericht den Haftbefehl gegen den 32-jährigen tatverdächtigen Bruder aufgehoben und ihn auf freien Fuß gesetzt. Die Generalstaatsanwaltschaft hat dagegen Beschwerde eingelegt. Wann darüber entschieden wird, stand am Donnerstag noch nicht fest. Unabhängig davon, ob der Mann in Untersuchungshaft sitzt oder nicht, gehen die Ermittlungen gegen ihn weiter. Die Ermittler werfen den in der Nacht zum 8. Januar festgenommenen Brüdern aus dem Iran vor, einen islamistisch motivierten Anschlag vorbereitet zu haben. Ursprünglich hätten sie einen Angriff am Silvesterabend im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) geplant. Sie sollen versucht haben, sich dafür Gift zu beschaffen. Die Generalstaatsanwaltschaft geht im Fall des 25-Jährigen davon aus, dass er sich in der Begehung eines Anschlages unterweisen ließ und sich Stoffe verschaffte, mit denen ein Giftstoff zur Begehung eines Anschlages hergestellt werden kann.
Castrop-Rauxel

Terror-Verdacht: 25-Jähriger bleibt in U-Haft

Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
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Nach der Freilassung seines Bruders steht für den jüngeren der beiden mutmaßlichen Terror-Planer von Castrop-Rauxel fest, dass er in Untersuchungshaft bleiben muss. Das habe das Amtsgericht Dortmund am Donnerstag im Rahmen einer Haftprüfung entschieden, teilte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf mit. Die Verteidigerin des 25-Jährigen hatte einen entsprechenden Antrag gestellt.

Der Haftbefehl gegen den 25-Jährigen stützt sich nur noch auf den Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Beim zweiten ursprünglichen Vorwurf - Verabredung zu einem Verbrechen, nämlich Mord - sah das Amtsgericht bei der Entscheidung am Donnerstag dagegen keinen dringenden Tatverdacht mehr.

Am Montag hatte das Gericht den Haftbefehl gegen den 32-jährigen tatverdächtigen Bruder aufgehoben und ihn auf freien Fuß gesetzt. Die Generalstaatsanwaltschaft hat dagegen Beschwerde eingelegt. Wann darüber entschieden wird, stand am Donnerstag noch nicht fest. Unabhängig davon, ob der Mann in Untersuchungshaft sitzt oder nicht, gehen die Ermittlungen gegen ihn weiter.

Die Ermittler werfen den in der Nacht zum 8. Januar festgenommenen Brüdern aus dem Iran vor, einen islamistisch motivierten Anschlag vorbereitet zu haben. Ursprünglich hätten sie einen Angriff am Silvesterabend im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) geplant. Sie sollen versucht haben, sich dafür Gift zu beschaffen. Die Generalstaatsanwaltschaft geht im Fall des 25-Jährigen davon aus, dass er sich in der Begehung eines Anschlages unterweisen ließ und sich Stoffe verschaffte, mit denen ein Giftstoff zur Begehung eines Anschlages hergestellt werden kann.

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