Streit um Bahnstrecke: Gericht will Vergleich erreichen In einem seit Jahren geführten juristischen Streit um Lärm und Erschütterungen an einer Bahnlinie durch das nördliche Ruhrgebiet dringt das Oberlandesgericht weiter auf einen Vergleich. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hat der Senat den Klägern einen Hinweisbeschluss mit einzelnen Vorschlägen für eine Einigung unterbreitet. Ob ein etwaiger Vergleich zustande komme, soll sich bis etwa Mitte April entscheiden. Mit denjenigen Parteien, die den gerichtlichen Vorschlag nicht annehmen, werde das Verfahren fortgesetzt. Eine Entscheidung dürfte sich dann allerdings weiter verzögern: Vor einer weiteren mündlichen Verhandlung müsse voraussichtlich ein weiteres Sachverständigengutachten eingeholt werden. Denn der Klageerfolg hänge im Wesentlichen von der Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit einzelner aktiver Schallschutzmaßnahmen für die Bahn ab, die zeit- und kostenintensiv begutachtet werden müsse. Die Kläger - Anwohner der Bahnstrecke zwischen Hamm und Oberhausen-Osterfeld - verlangen von der Bahn, den vom Zugbetrieb ausgehenden Lärm auf eine bestimmte Lautstärke zu begrenzen. Die Häuser der Kläger liegen nur wenige Meter entfernt, etwas unterhalb der Güterstrecke. In der ersten Instanz wurde den Klägern aus Herten 2014 passiver Schallschutz wie Lärmschutzfenster zugestanden. Dagegen ist die DB Netz AG in Berufung gegangen. Wegen der aufwendigen Erstellung eines Gutachtens und der Corona-Pandemie war das Verfahren dann ins Stocken geraten. Gleichzeitig hatte die Bahn an der seit 115 Jahren genutzten Strecke drei Meter hohe Schallschutzwände aus Aluminium gebaut, so dass die Belastung auch nach Auffassung eines Gutachters deutlich besser geworden ist. Aber nicht alle Anwohner profitierten von der Maßnahme. Der Lärmschutz steht nicht durchgehend, weil beispielsweise noch eine alte Brücke erneuert werden muss.

Streit um Bahnstrecke: Gericht will Vergleich erreichen

© Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
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In einem seit Jahren geführten juristischen Streit um Lärm und Erschütterungen an einer Bahnlinie durch das nördliche Ruhrgebiet dringt das Oberlandesgericht weiter auf einen Vergleich. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hat der Senat den Klägern einen Hinweisbeschluss mit einzelnen Vorschlägen für eine Einigung unterbreitet. Ob ein etwaiger Vergleich zustande komme, soll sich bis etwa Mitte April entscheiden. Mit denjenigen Parteien, die den gerichtlichen Vorschlag nicht annehmen, werde das Verfahren fortgesetzt.

Eine Entscheidung dürfte sich dann allerdings weiter verzögern: Vor einer weiteren mündlichen Verhandlung müsse voraussichtlich ein weiteres Sachverständigengutachten eingeholt werden. Denn der Klageerfolg hänge im Wesentlichen von der Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit einzelner aktiver Schallschutzmaßnahmen für die Bahn ab, die zeit- und kostenintensiv begutachtet werden müsse.

Die Kläger - Anwohner der Bahnstrecke zwischen Hamm und Oberhausen-Osterfeld - verlangen von der Bahn, den vom Zugbetrieb ausgehenden Lärm auf eine bestimmte Lautstärke zu begrenzen. Die Häuser der Kläger liegen nur wenige Meter entfernt, etwas unterhalb der Güterstrecke. In der ersten Instanz wurde den Klägern aus Herten 2014 passiver Schallschutz wie Lärmschutzfenster zugestanden. Dagegen ist die DB Netz AG in Berufung gegangen. Wegen der aufwendigen Erstellung eines Gutachtens und der Corona-Pandemie war das Verfahren dann ins Stocken geraten.

Gleichzeitig hatte die Bahn an der seit 115 Jahren genutzten Strecke drei Meter hohe Schallschutzwände aus Aluminium gebaut, so dass die Belastung auch nach Auffassung eines Gutachters deutlich besser geworden ist. Aber nicht alle Anwohner profitierten von der Maßnahme. Der Lärmschutz steht nicht durchgehend, weil beispielsweise noch eine alte Brücke erneuert werden muss.


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