Prozess Sieben Jahre Haft für Messerattacke auf Hausmeister Weil er versucht hat, einen Hausmeister zu erstechen, ist ein 46-Jähriger in Düsseldorf zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn am Freitag wegen versuchten Totschlags schuldig. Außerdem solle er nach eineinhalb Jahren Gefängnis in eine Entzugsklinik, ordnete das Gericht an. Der Vorbestrafte hatte gestanden, dem Opfer vor sieben Monaten nach einem Streit vor dessen Büro ein Messer in den Rücken gerammt zu haben. Er sei überzeugt gewesen, dass der 53-jährige Hausmeister seiner Mutter 2100 Euro aus der Wohnung gestohlen habe. Er habe einen Blackout gehabt, aber den Mann nicht umbringen wollen, hatte der Angeklagte behauptet. Vor der Tat habe er die ganze Nacht mit Alkohol und Kokain durchgezecht. Zudem sei er wegen des verschwundenen Geldes von seiner Familie verdächtigt worden. Der Staatsanwalt hatte eine Verurteilung zu acht Jahren Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Doch die Richter sahen das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht zweifelsfrei erwiesen an, zumal es zuvor einen Streit gegeben habe. Das Opfer konnte damals schwer verletzt fliehen, weil der gehbehinderte Angeklagte ihm nicht schnell genug folgen konnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Sieben Jahre Haft für Messerattacke auf Hausmeister

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild
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Weil er versucht hat, einen Hausmeister zu erstechen, ist ein 46-Jähriger in Düsseldorf zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn am Freitag wegen versuchten Totschlags schuldig. Außerdem solle er nach eineinhalb Jahren Gefängnis in eine Entzugsklinik, ordnete das Gericht an.

Der Vorbestrafte hatte gestanden, dem Opfer vor sieben Monaten nach einem Streit vor dessen Büro ein Messer in den Rücken gerammt zu haben. Er sei überzeugt gewesen, dass der 53-jährige Hausmeister seiner Mutter 2100 Euro aus der Wohnung gestohlen habe. Er habe einen Blackout gehabt, aber den Mann nicht umbringen wollen, hatte der Angeklagte behauptet.

Vor der Tat habe er die ganze Nacht mit Alkohol und Kokain durchgezecht. Zudem sei er wegen des verschwundenen Geldes von seiner Familie verdächtigt worden.

Der Staatsanwalt hatte eine Verurteilung zu acht Jahren Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Doch die Richter sahen das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht zweifelsfrei erwiesen an, zumal es zuvor einen Streit gegeben habe.

Das Opfer konnte damals schwer verletzt fliehen, weil der gehbehinderte Angeklagte ihm nicht schnell genug folgen konnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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