Landgericht Prozess um Messerattacke vor 21 Jahren: Drei Jahre Haft Für eine lebensgefährliche Messerattacke vor 21 Jahren in Neuss ist ein 43-Jähriger zu drei Jahren Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den Mann am Freitag schuldig, sah den Anklagevorwurf des versuchten Mordes aber als nicht erwiesen an. Im Februar 2002 soll der damals 22-Jährige gemeinsam mit seinem Vater vor einem türkischen Club in Neuss dem vermeintlichen Nebenbuhler und Liebhaber seiner Frau ein Messer in den Bauch gerammt haben. Er flüchtete und lebte lange unbehelligt Frankreich. Anfang September vergangenen Jahres war er von Bundespolizisten in der Nähe von Trier auf einem Rastplatz kontrolliert und festgenommen worden, als er von Luxemburg kommend eingereist war. Nach seinem inzwischen 66-jährigen Vater wird weiter gefahndet. Weil er nur mit nationalem Haftbefehl gesucht worden war, konnte der Mann zwei Jahrzehnte unbehelligt in Frankreich leben. Wieso der Haftbefehl nicht zur internationalen Fahndung ausgeschrieben wurde, blieb im Prozess ungeklärt. Das damals 36-jährige Opfer war von Helfern in den Club gezogen worden und überlebte die Attacke. Er wurde später abgeschoben und war für den Prozess nicht mehr auffindbar. Die Frau, um die es ging, soll freiwillig in die Türkei zurückgekehrt sein und war als Zeugin ebenfalls nicht greifbar. Das Gericht entsprach mit seinem Urteil der Forderung des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte zwei Jahre mit Bewährung gefordert.
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Prozess um Messerattacke vor 21 Jahren: Drei Jahre Haft

Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
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Für eine lebensgefährliche Messerattacke vor 21 Jahren in Neuss ist ein 43-Jähriger zu drei Jahren Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den Mann am Freitag schuldig, sah den Anklagevorwurf des versuchten Mordes aber als nicht erwiesen an.

Im Februar 2002 soll der damals 22-Jährige gemeinsam mit seinem Vater vor einem türkischen Club in Neuss dem vermeintlichen Nebenbuhler und Liebhaber seiner Frau ein Messer in den Bauch gerammt haben.

Er flüchtete und lebte lange unbehelligt Frankreich. Anfang September vergangenen Jahres war er von Bundespolizisten in der Nähe von Trier auf einem Rastplatz kontrolliert und festgenommen worden, als er von Luxemburg kommend eingereist war. Nach seinem inzwischen 66-jährigen Vater wird weiter gefahndet.

Weil er nur mit nationalem Haftbefehl gesucht worden war, konnte der Mann zwei Jahrzehnte unbehelligt in Frankreich leben. Wieso der Haftbefehl nicht zur internationalen Fahndung ausgeschrieben wurde, blieb im Prozess ungeklärt.

Das damals 36-jährige Opfer war von Helfern in den Club gezogen worden und überlebte die Attacke. Er wurde später abgeschoben und war für den Prozess nicht mehr auffindbar. Die Frau, um die es ging, soll freiwillig in die Türkei zurückgekehrt sein und war als Zeugin ebenfalls nicht greifbar.

Das Gericht entsprach mit seinem Urteil der Forderung des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte zwei Jahre mit Bewährung gefordert.

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