Justiz OVG bearbeitet jährlich rund 100 neue Windkraft-Klagen Wegen Streitigkeiten um Windkraftanlagen landen beim Oberverwaltungsgericht in Münster jährlich rund 100 neue Klagen. Rund die Hälfte komme von Anlagenbetreibern gegen die Ablehnung von Genehmigungen oder gegen einschränkende Nebenstimmungen des Genehmigungsbescheids, sagte der Vorsitzende des im Sommer 2022 neu eingerichteten Windkraft-Senats, Hans-Joachim Hüwelmeier, am Donnerstag in Münster. Klagen kämen auch von Anwohnern, die sich durch Windenergieanlagen gestört fühlten, von Naturschutzverbänden in Sachen Artenschutz oder von Kommunen, die ihre Planungshoheit von Genehmigungsbehörden gefährdet sähen. Das OVG Münster ist seit Ende 2020 NRW-weit in erster Instanz für alle neuen Streitfälle um die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 50 Metern zuständig. Neben dem Windkraft-Senat, der sich als Spezialsenat ausschließlich mit solchen Fällen befasst, sind noch zwei weitere Senate mit Windkraftverfahren befasst. Am Jahresende 2022 waren beim OVG insgesamt 110 Verfahren anhängig. In den ersten beiden Monaten gingen insgesamt 21 neue Klagen ein. Hüwelmeier schätzt, dass mehr als die Hälfte aller Verfahren - moderiert vom Gericht - durch Vergleiche endet. Im vergangenen Jahr habe die Anzahl der Nachbar- und Gemeindeklagen sehr deutlich abgenommen, sagte Hüwelmeier. Auf der anderen Seite gebe es eine deutliche Zunahme von Betreiberklagen gegen Nebenbestimmungen. Auch Naturschutzverbände hätten weniger geklagt. Ob dies Zufall oder schon eine Tendenz sei, könne man aber noch nicht sagen.
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OVG bearbeitet jährlich rund 100 neue Windkraft-Klagen

Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
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Wegen Streitigkeiten um Windkraftanlagen landen beim Oberverwaltungsgericht in Münster jährlich rund 100 neue Klagen. Rund die Hälfte komme von Anlagenbetreibern gegen die Ablehnung von Genehmigungen oder gegen einschränkende Nebenstimmungen des Genehmigungsbescheids, sagte der Vorsitzende des im Sommer 2022 neu eingerichteten Windkraft-Senats, Hans-Joachim Hüwelmeier, am Donnerstag in Münster. Klagen kämen auch von Anwohnern, die sich durch Windenergieanlagen gestört fühlten, von Naturschutzverbänden in Sachen Artenschutz oder von Kommunen, die ihre Planungshoheit von Genehmigungsbehörden gefährdet sähen.

Das OVG Münster ist seit Ende 2020 NRW-weit in erster Instanz für alle neuen Streitfälle um die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 50 Metern zuständig. Neben dem Windkraft-Senat, der sich als Spezialsenat ausschließlich mit solchen Fällen befasst, sind noch zwei weitere Senate mit Windkraftverfahren befasst. Am Jahresende 2022 waren beim OVG insgesamt 110 Verfahren anhängig. In den ersten beiden Monaten gingen insgesamt 21 neue Klagen ein. Hüwelmeier schätzt, dass mehr als die Hälfte aller Verfahren - moderiert vom Gericht - durch Vergleiche endet.


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Im vergangenen Jahr habe die Anzahl der Nachbar- und Gemeindeklagen sehr deutlich abgenommen, sagte Hüwelmeier. Auf der anderen Seite gebe es eine deutliche Zunahme von Betreiberklagen gegen Nebenbestimmungen. Auch Naturschutzverbände hätten weniger geklagt. Ob dies Zufall oder schon eine Tendenz sei, könne man aber noch nicht sagen.

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