Kurioser Streit vor Verwaltungsgericht: NRW gegen NRW Zwei nordrhein-westfälische Landesbehörden stehen sich vor Gericht gegenüber: Die Bezirksregierung Münster als Vertreter des Landes in Sachen Denkmalschutz und der Landesbetrieb Straßenbau NRW treffen sich laut Terminvorschau am 9. Juni vor dem Verwaltungsgericht Münster. Thema der mündlichen Verhandlung: Ist ein ehemaliger Prozessionsweg zwischen Münster und Telgte in seinem Verlauf ein Denkmal? Wenn ja, haben die Straßenbauer damit ein Problem, denn die Bundesstraße 51 zwischen den beiden Städten im östlichen Münsterland soll in diesem Bereich auf vier Fahrspuren ausgebaut werden. Die Denkmalschützer wollen den Erhalt, weil der Weg als überregionale Handels- und Wegeverbindung aus Richtung Münster für die Stadt Telgte eine besondere Bedeutung habe. Dass der Weg mit unter Denkmalschutz stehenden Bildstöcken heute nicht mehr für Prozessionen genutzt werde, sei dabei nicht relevant. Die Straßenbauer bezweifeln laut Mitteilung des Gerichts, dass eine ganze Straßentrasse denkmalfähig sei. Außerdem bestehe am Erhalt und der Nutzung des Weges kein öffentliches Interesse.

Kurioser Streit vor Verwaltungsgericht: NRW gegen NRW

© Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
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Zwei nordrhein-westfälische Landesbehörden stehen sich vor Gericht gegenüber: Die Bezirksregierung Münster als Vertreter des Landes in Sachen Denkmalschutz und der Landesbetrieb Straßenbau NRW treffen sich laut Terminvorschau am 9. Juni vor dem Verwaltungsgericht Münster. Thema der mündlichen Verhandlung: Ist ein ehemaliger Prozessionsweg zwischen Münster und Telgte in seinem Verlauf ein Denkmal? Wenn ja, haben die Straßenbauer damit ein Problem, denn die Bundesstraße 51 zwischen den beiden Städten im östlichen Münsterland soll in diesem Bereich auf vier Fahrspuren ausgebaut werden.

Die Denkmalschützer wollen den Erhalt, weil der Weg als überregionale Handels- und Wegeverbindung aus Richtung Münster für die Stadt Telgte eine besondere Bedeutung habe. Dass der Weg mit unter Denkmalschutz stehenden Bildstöcken heute nicht mehr für Prozessionen genutzt werde, sei dabei nicht relevant. Die Straßenbauer bezweifeln laut Mitteilung des Gerichts, dass eine ganze Straßentrasse denkmalfähig sei. Außerdem bestehe am Erhalt und der Nutzung des Weges kein öffentliches Interesse.


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