Innenministerium Höchststand bei Kleinen Waffenscheinen in NRW In Nordrhein-Westfalen haben so viele Menschen einen Kleinen Waffenschein wie noch nie. Die Zahl der erteilten Genehmigungen lag laut Innenministerium zum Stichtag 31. August bei 189.478. Ende vergangenen Jahres waren es noch 181.072, 2020 waren es knapp 175.000. Zum Vergleich: 2015 lag die Zahl der erteilten Kleinen Waffenscheine noch deutlich niedriger bei knapp 71.000. Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD im Landtag hervorgeht, steigen die Zahlen schon seit zehn Jahren stetig an. Mit einem Kleinen Waffenschein darf man Schreckschuss- oder Gaswaffen in der Öffentlichkeit tragen. Man muss für den Kleinen Waffenschein mindestens 18 Jahre alt sein. Die zuständige Behörde prüft die Zuverlässigkeit sowie die «persönliche Eignung zum Führen einer Waffe», wie es auf einer Informationsseite der Polizei heißt. Laut Kriminalstatistik steigt die Zahl der Fälle, in denen mit einer Gas-, Reizstoff- oder Schreckschusswaffe gedroht oder geschossen wurde, aber nicht an. So gab es 2019 noch 637 registrierte Fälle, 2020 waren es 401 Fälle und 2021 noch 270 Fälle.
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Höchststand bei Kleinen Waffenscheinen in NRW

Ein Kleiner Waffenschein liegt zwischen einer Schreckschuss-Pistole, einem Magazin und einer Patrone. © Oliver Killig/ZB/dpa/Illustration
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In Nordrhein-Westfalen haben so viele Menschen einen Kleinen Waffenschein wie noch nie. Die Zahl der erteilten Genehmigungen lag laut Innenministerium zum Stichtag 31. August bei 189.478. Ende vergangenen Jahres waren es noch 181.072, 2020 waren es knapp 175.000. Zum Vergleich: 2015 lag die Zahl der erteilten Kleinen Waffenscheine noch deutlich niedriger bei knapp 71.000. Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD im Landtag hervorgeht, steigen die Zahlen schon seit zehn Jahren stetig an.

Mit einem Kleinen Waffenschein darf man Schreckschuss- oder Gaswaffen in der Öffentlichkeit tragen. Man muss für den Kleinen Waffenschein mindestens 18 Jahre alt sein. Die zuständige Behörde prüft die Zuverlässigkeit sowie die «persönliche Eignung zum Führen einer Waffe», wie es auf einer Informationsseite der Polizei heißt.

Laut Kriminalstatistik steigt die Zahl der Fälle, in denen mit einer Gas-, Reizstoff- oder Schreckschusswaffe gedroht oder geschossen wurde, aber nicht an. So gab es 2019 noch 637 registrierte Fälle, 2020 waren es 401 Fälle und 2021 noch 270 Fälle.

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