Prozess Hetzkommentar auf Youtube: Zehn Monate Haft auf Bewährung Für einen rassistischen Hetzkommentar und eine Amokdrohung auf der Online-Plattform Youtube ist ein arbeitsloser Kaufmann in Düsseldorf zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht sprach den Wiederholungstäter am Freitag wegen Volksverhetzung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten schuldig. Der Angeklagte hatte zuvor gestanden, den Kommentar gepostet zu haben: «Sonderrechte und Bevorzugung von Schwarzen wohin man schaut. Mein Amoklauf ist nicht mehr weit.» Auf der Anklagebank distanzierte er sich davon und entschuldigte sich. Er habe das unter Drogeneinfluss geschrieben, sagte seine Verteidigerin. Das Amtsgericht hatte den gelernten Kaufmann bereits in anderer Sache vor der Tat zu 22 Monaten Haft wegen Volksverhetzung verurteilt. Fast ein Jahr davon hatte er verbüßen müssen. Seit er wieder auf freiem Fuß sei, sei er straffrei und nicht wieder aufgefallen. Auch Drogen nehme er nicht mehr, argumentierte die Verteidigerin. Derzeit helfe er seinen Eltern und pflege seine demente Großmutter. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr Haft ohne Bewährung gefordert. Das Urteil ist rechtskräftig.
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Hetzkommentar auf Youtube: Zehn Monate Haft auf Bewährung

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
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Für einen rassistischen Hetzkommentar und eine Amokdrohung auf der Online-Plattform Youtube ist ein arbeitsloser Kaufmann in Düsseldorf zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht sprach den Wiederholungstäter am Freitag wegen Volksverhetzung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten schuldig.

Der Angeklagte hatte zuvor gestanden, den Kommentar gepostet zu haben: «Sonderrechte und Bevorzugung von Schwarzen wohin man schaut. Mein Amoklauf ist nicht mehr weit.» Auf der Anklagebank distanzierte er sich davon und entschuldigte sich. Er habe das unter Drogeneinfluss geschrieben, sagte seine Verteidigerin.

Das Amtsgericht hatte den gelernten Kaufmann bereits in anderer Sache vor der Tat zu 22 Monaten Haft wegen Volksverhetzung verurteilt. Fast ein Jahr davon hatte er verbüßen müssen.

Seit er wieder auf freiem Fuß sei, sei er straffrei und nicht wieder aufgefallen. Auch Drogen nehme er nicht mehr, argumentierte die Verteidigerin. Derzeit helfe er seinen Eltern und pflege seine demente Großmutter. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr Haft ohne Bewährung gefordert. Das Urteil ist rechtskräftig.

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