Im Fall des von der Polizei in Dortmund erschossenen 16-Jährigen sollen die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft voraussichtlich in gut zwei Wochen vorgelegt werden. Die Entscheidung, ob Anklage erhoben wird, wird wohl Ende Januar oder Anfang Februar feststehen, wie der zuständige Dortmunder Oberstaatsanwalt Carsten Dombert am Mittwoch mitteilte.
Ein Vertreter des Justizministeriums sagte am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags, die Verteidiger hätten sich noch eine Frist erbeten. Laut Dombert können eventuelle Reaktionen der Verteidiger noch in die Abschlussentscheidung einfließen.
Die Polizei war am 8. August 2022 zu einer Jugendhilfeeinrichtung gerufen worden, wo der jugendliche Flüchtling aus dem Senegal zunächst gedroht haben soll, sich mit einem Messer zu töten. Er wurde von der Polizei erst mit Pfefferspray und zwei Tasern beschossen. Schließlich schoss ein Polizist mit einer Maschinenpistole, der Jugendliche starb im Krankenhaus.
Gegen den Schützen wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt, gegen vier weitere beteiligte Polizisten wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung beziehungsweise der Anstiftung dazu. Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt noch auf einen Abschluss der Ermittlungen in 2022 gehofft und schließlich Ergebnisse im Januar angekündigt.
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