Im Bundesland Bremen sind 2022 mindestens drei Tatverdächtige wegen einer überlangen Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das geht aus einer Umfrage der «Deutschen Richterzeitung» bei den Justizministerien und Oberlandesgerichten der 16 Länder hervor.
Die drei in Bremen bekannten Fälle sind die Männer, gegen die seit Mittwoch vergangener Woche wegen gemeinschaftlichen Mordes verhandelt wird. Nach über sechs Monaten U-Haft waren sie im Mai 20022 entlassen worden und kamen als freie Männer zum Prozessbeginn ins Landgericht.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte damals die Freilassung verfügt, weil die Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung nicht sechs Monate nach Erhebung der Anklage eröffnet hatte. Das Landgericht hatte zur Verteidigung der Kammer erklärt, die Einarbeitung in den Fall sei sehr kompliziert gewesen. Außerdem sei im Frühjahr 2022 noch nach der Leiche des Mordopfers gesucht worden. Das Trio soll im April 2020 einen Mann ermordet haben.
In Niedersachsen wurde 2022 ein U-Häftling auf Entscheidung des Oberlandesgerichtes entlassen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft länger auf ein kriminaltechnisches Gutachten warten müssen. Das Gericht bestimmte nach Anklageerhebung nicht sofort einen Termin.
Bundesweit ist die Zahl solcher Freilassungen in den vergangenen Jahren gestiegen. 2022 wurden der «Richterzeitung» zufolge 73 Fälle gezählt nach 66 Fällen im Jahr 2021 und 40 im Jahr 2020. Der Deutsche Richterbund sieht eine Ursache in immer aufwendigeren Strafverfahren.
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