Mehrere bundesweite Corona-Schutzvorgaben sollen vorzeitig zum 1. März auslaufen - damit entfallen Masken- und Testpflichten für zehntausende Beschäftigte und Bewohner in niedersächsischen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Die Gesundheitsministerinnen und -minister vereinbarten am Dienstag ein früheres Ende der eigentlich bis 7. April festgelegten Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.
Für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen soll laut Gesundheitsministerium in Hannover noch bis zum 7. April bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht gelten.
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) begrüßte das Auslaufen der Schutzmaßnahmen. «Die Auslastung unserer Krankenhäuser mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten flacht weiter ab. Das ist für uns der maßgebliche Indikator, dass sich die Lage weiter beruhigt und es damit an der Zeit ist, weiter einen Schritt in Richtung Eigenverantwortung und Normalität zu gehen», sagte er in einer am Dienstag verbreiteten Mitteilung.
Dass für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen sowie Besucherinnen und Besucher von medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht bestehen soll, finde er vernünftig und angemessen, sagte der Minister. «Gerade in der Umgebung von alten und kranken Menschen halte ich die Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in der aktuell nass-kalten Jahreszeit weiterhin für sehr sinnvoll.» Mit dem Auslaufen der entsprechenden Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes am 7. April sei auch hierfür die Schlusslinie gesetzt.
Texte und Fotos von MT.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.