Justizministerin Wahlmann gegen Videoaufnahmen von Strafprozessen Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann hat sich klar gegen Pläne der Bundesregierung ausgesprochen, strafgerichtliche Hauptverhandlungen künftig per Video aufzuzeichnen. «Ein solches Gesetz schwächt unseren Rechtsstaat», teilte die SPD-Politikerin am Dienstag mit. Zeugen würden mit der Angst einer unrechtmäßigen Veröffentlichung ihrer Aussagen im Internet noch weiter verunsichert, warnte die Ministerin. Die Verlässlichkeit der Zeugenaussagen werde damit geschwächt. Außerdem spreche aus dem Gesetzesvorhaben «ein Misstrauen gegenüber der gesamten Richterschaft, das ich nicht nachvollziehen kann». Das Vorhaben mache die Rechtsprechung teurer, schwieriger und langwieriger. Auch die niedersächsischen Generalstaatsanwälte und die Leitungen der Staatsanwaltschaften lehnten das Vorhaben ab. Der Gesetzentwurf leiste weder einen sinnvollen Beitrag zur Digitalisierung der Justiz noch berücksichtige er die Einschnitte in die Persönlichkeitsrechte und die besondere Stresssituation von Opfern und Zeugen, hieß es. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im November erklärt, die Hauptverhandlungen an Landgerichten und Oberlandesgerichten sollten künftig in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Eine digitale Dokumentation sei überfällig. «So werden wir die hohe Qualität des Strafverfahrens noch weiter verbessern», sagte Buschmann.
Justizministerin

Wahlmann gegen Videoaufnahmen von Strafprozessen

Kathrin Wahlmann (SPD), Justizministerin in Niedersachsen, spricht. © Julian Stratenschulte/dpa
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Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann hat sich klar gegen Pläne der Bundesregierung ausgesprochen, strafgerichtliche Hauptverhandlungen künftig per Video aufzuzeichnen. «Ein solches Gesetz schwächt unseren Rechtsstaat», teilte die SPD-Politikerin am Dienstag mit. Zeugen würden mit der Angst einer unrechtmäßigen Veröffentlichung ihrer Aussagen im Internet noch weiter verunsichert, warnte die Ministerin. Die Verlässlichkeit der Zeugenaussagen werde damit geschwächt. Außerdem spreche aus dem Gesetzesvorhaben «ein Misstrauen gegenüber der gesamten Richterschaft, das ich nicht nachvollziehen kann». Das Vorhaben mache die Rechtsprechung teurer, schwieriger und langwieriger.

Auch die niedersächsischen Generalstaatsanwälte und die Leitungen der Staatsanwaltschaften lehnten das Vorhaben ab. Der Gesetzentwurf leiste weder einen sinnvollen Beitrag zur Digitalisierung der Justiz noch berücksichtige er die Einschnitte in die Persönlichkeitsrechte und die besondere Stresssituation von Opfern und Zeugen, hieß es.


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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im November erklärt, die Hauptverhandlungen an Landgerichten und Oberlandesgerichten sollten künftig in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Eine digitale Dokumentation sei überfällig. «So werden wir die hohe Qualität des Strafverfahrens noch weiter verbessern», sagte Buschmann.

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