Hildesheim Streit eskaliert: 42-Jähriger lebensgefährlich verletzt Ein 42-Jähriger ist im Landkreis Hildesheim bei einem Streit mit einem Messer lebensgefährlich verletzt worden. Die Polizei hat einen 39-Jährigen festgenommen. Das Amtsgericht Hildesheim hat am Freitag einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann erlassen, wie die Staatsanwaltschaft Hildesheim mitteilte. Der 39-Jährige kam in eine Justizvollzugsanstalt. Die beiden unter Alkoholeinfluss stehenden Männer sollen aus bisher unbekannter Ursache am Donnerstagabend in Streit geraten sein. Im Verlauf der Auseinandersetzung in einem Wohnhaus in Alfeld soll der 39-Jährige dem Opfer mit einem Messer in den Oberkörper gestochen haben. Der 42-Jährige kam mit lebensbedrohlichen Verletzungen in ein Krankenhaus. Er konnte bisher nicht befragt werden. Der Tatverdächtige verweigerte zunächst die Aussage. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines versuchten Tötungsdeliktes eingeleitet. Die genauen Hintergründe und Umstände des Geschehens sind bisher unklar. Die Ermittlungen dauern an.
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Streit eskaliert: 42-Jähriger lebensgefährlich verletzt

Ein Rettungswagen parkt vor der geöffneten Tür eines Wohnhauses. © Boris Roessler/dpa/Symbolbild
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Ein 42-Jähriger ist im Landkreis Hildesheim bei einem Streit mit einem Messer lebensgefährlich verletzt worden. Die Polizei hat einen 39-Jährigen festgenommen. Das Amtsgericht Hildesheim hat am Freitag einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann erlassen, wie die Staatsanwaltschaft Hildesheim mitteilte. Der 39-Jährige kam in eine Justizvollzugsanstalt.

Die beiden unter Alkoholeinfluss stehenden Männer sollen aus bisher unbekannter Ursache am Donnerstagabend in Streit geraten sein. Im Verlauf der Auseinandersetzung in einem Wohnhaus in Alfeld soll der 39-Jährige dem Opfer mit einem Messer in den Oberkörper gestochen haben. Der 42-Jährige kam mit lebensbedrohlichen Verletzungen in ein Krankenhaus. Er konnte bisher nicht befragt werden.

Der Tatverdächtige verweigerte zunächst die Aussage. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines versuchten Tötungsdeliktes eingeleitet. Die genauen Hintergründe und Umstände des Geschehens sind bisher unklar. Die Ermittlungen dauern an.


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