Staatsanwaltschaft Prozess in Einbeck: Beweisaufnahme abermalig verlängert Im Prozess gegen einen Mann wegen Mordes an seiner schlafenden Frau wurde erneut die Beweisaufnahme eröffnet. Zuvor hatte sich eine Anwältin einer Nebenklägerin am Montag im Wesentlichen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes für den Angeklagten gefordert. Der Prozess am Landgericht Göttingen läuft bereits seit rund zwei Jahren und wurde mehrfach verlängert. Die Nebenklage-Anwältin sah zudem die besondere Schwere der Schuld als gegeben an. «Der Angeklagte hat keinen respektvollen Umgang mit Frauen», sagte sie. «Offenbar ist es so, dass der Angeklagte sich seinen Frauen entledigen will, wie Kakerlaken.» Eine erste Ehe des Angeklagten sei letztlich mit der Flucht der Frau in ein Frauenhaus geendet. Die Verteidigung ließ Aussagen des Nebenklage-Plädoyers im Protokoll als Beleidigung festhalten. Der Angeklagte soll am 14. April 2020 in Einbeck (Landkreis Northeim) seine Frau mit einer Pistole erschossen haben. Die Verteidigung pocht darauf, dass es sich um ein Versehen handelte. Der Schuss habe sich beim Reinigen der Waffe gelöst. Aktivistinnen hatten während des Prozesses eine Mahnwache vor dem Gericht abgehalten. Sie stellten Fotos der getöteten Frau und Kerzen auf. Zudem breiteten sie auf den Stufen vor dem Gerichtsgebäude einen Banner aus, auf dem sie ein Ende sogenannter Femizide forderten. Als Femizide werden Morde an Frauen wegen ihres Geschlechtes bezeichnet. Es ist allerdings kein eigener Straftatbestand, so wie es die Aktivistinnen fordern.
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Prozess in Einbeck: Beweisaufnahme abermalig verlängert

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Im Prozess gegen einen Mann wegen Mordes an seiner schlafenden Frau wurde erneut die Beweisaufnahme eröffnet. Zuvor hatte sich eine Anwältin einer Nebenklägerin am Montag im Wesentlichen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes für den Angeklagten gefordert. Der Prozess am Landgericht Göttingen läuft bereits seit rund zwei Jahren und wurde mehrfach verlängert.

Die Nebenklage-Anwältin sah zudem die besondere Schwere der Schuld als gegeben an. «Der Angeklagte hat keinen respektvollen Umgang mit Frauen», sagte sie. «Offenbar ist es so, dass der Angeklagte sich seinen Frauen entledigen will, wie Kakerlaken.» Eine erste Ehe des Angeklagten sei letztlich mit der Flucht der Frau in ein Frauenhaus geendet. Die Verteidigung ließ Aussagen des Nebenklage-Plädoyers im Protokoll als Beleidigung festhalten.

Der Angeklagte soll am 14. April 2020 in Einbeck (Landkreis Northeim) seine Frau mit einer Pistole erschossen haben. Die Verteidigung pocht darauf, dass es sich um ein Versehen handelte. Der Schuss habe sich beim Reinigen der Waffe gelöst.

Aktivistinnen hatten während des Prozesses eine Mahnwache vor dem Gericht abgehalten. Sie stellten Fotos der getöteten Frau und Kerzen auf. Zudem breiteten sie auf den Stufen vor dem Gerichtsgebäude einen Banner aus, auf dem sie ein Ende sogenannter Femizide forderten. Als Femizide werden Morde an Frauen wegen ihres Geschlechtes bezeichnet. Es ist allerdings kein eigener Straftatbestand, so wie es die Aktivistinnen fordern.

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