Polizeibeamte, die in Niedersachsen im Bereich von Kinderpornografie ermitteln, erhalten nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) noch immer nicht den zugesagten Freizeitausgleich. Es gebe Probleme mit dem zugesagten Sonderurlaub von vier Tagen, sagte der GdP-Landesvorsitzende Kevin Komolka der Oldenburger «Nordwest-Zeitung» (Donnerstag-Ausgabe).
«Da gibt es ein unterschiedliches Verständnis des Berechnungszeitraums», erklärte Komolka. «Wenn Kollegen zum 1.10. wechseln, aber zum 1.4. wieder rausgehen, haben sie faktisch nur drei Monate pro Kalenderjahr abgeleistet. In diesem Fall verringert das Land den Urlaubsanspruch. Nach Ansicht der GdP muss es vier Tage Sonderurlaub pro Kalenderjahr geben; der Zeitraum der Verwendung muss dabei zweitrangig sein.»
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) hatte sich in Verhandlungen mit dem damaligen Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) dafür eingesetzt, dass Polizisten, die im Bereich Kinderpornografie ermitteln, aufgrund der enormen Belastung eine finanzielle Zulage sowie zusätzliche Urlaubstage erhalten. Dies sei auch als «Zeichen einer Anerkennung für den besonderen Einsatz und die hohe Belastung zu verstehen», hieß es. Leider sei es mit dem damaligen Koalitionspartner nicht möglich gewesen, eine entsprechende Regelung zu erreichen, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums in Hannover der Zeitung. Insofern stelle die angepasste Urlaubsregelung «einen ersten wichtigen Schritt» dar.
Pistorius werde weitere Gespräche innerhalb der rot-grünen Landesregierung führen. Nach Ministeriumsangaben waren 2021 insgesamt 189 Beamtinnen und Beamte eingesetzt, die im Urlaubsjahr 2021 Anspruch gehabt hätten. Für 2022 lägen noch keine Zahlen vor. Derzeit werde geprüft wie viele Beamte einen Anspruch auf den Zusatzurlaub haben, sagte die Sprecherin. «Sollte im Rahmen dieser Evaluierung festgestellt werden, dass es einen Anpassungsbedarf bei den Anforderungen zum Anspruch auf den Zusatzurlaub gibt, wäre aus hiesiger Sicht hier eine Änderung der Regelungen denkbar.»
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