Staatsanwaltschaft Mit 1,84 Promille auf E-Roller: Führerschein weg Ein Mann muss seinen Führerschein abgeben, weil er betrunken mit einem Elektro-Roller gefahren ist. Das hat das Landgericht Göttingen entschieden, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Der Mann soll laut einer Blutprobe mit mindestens 1,84 Promille unterwegs gewesen sein. Für den nun zugestellten Beschluss wurde keine weitere Beschwerde zugelassen. Das Landgericht fällte sein Urteil bereits am 10. Juni. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Mann wegen der Trunkenheitsfahrt ermittelt und beim Amtsgericht Göttingen den Einzug seiner Fahrerlaubnis beantragt. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft urteilte nun das Landgericht zugunsten der Ermittler. Das Gericht argumentierte, dass es sich bei einem E-Roller, anders als etwa bei einem Elektrofahrrad, um ein Kraftfahrzeug handele. Es gelte also keine Ausnahmeregelung für Trunkenheit im Verkehr.
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Mit 1,84 Promille auf E-Roller: Führerschein weg

© Marijan Murat/dpa/ZB
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Ein Mann muss seinen Führerschein abgeben, weil er betrunken mit einem Elektro-Roller gefahren ist. Das hat das Landgericht Göttingen entschieden, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Der Mann soll laut einer Blutprobe mit mindestens 1,84 Promille unterwegs gewesen sein. Für den nun zugestellten Beschluss wurde keine weitere Beschwerde zugelassen. Das Landgericht fällte sein Urteil bereits am 10. Juni.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Mann wegen der Trunkenheitsfahrt ermittelt und beim Amtsgericht Göttingen den Einzug seiner Fahrerlaubnis beantragt. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft urteilte nun das Landgericht zugunsten der Ermittler. Das Gericht argumentierte, dass es sich bei einem E-Roller, anders als etwa bei einem Elektrofahrrad, um ein Kraftfahrzeug handele. Es gelte also keine Ausnahmeregelung für Trunkenheit im Verkehr.

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