Prozesse Gericht kippt Abschussgenehmigung für Wölfe Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Abschussgenehmigung für Wölfe aus dem Friedeburger Rudel in der Nähe von Jever gekippt. Nach Auffassung der Richter ist die Begründung des Landes Niedersachsen für den Abschuss nicht durch das Bundesnaturschutzgesetz gedeckt. Es könnten nicht andere Wölfe eines Rudels zum Abschuss freigegeben werden, wenn Nutztierrisse einem bestimmten Tier genetisch zuzuordnen seien, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die zuständige Naturschutzbehörde NLWKN kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg einlegen. Der Freundeskreis freilebender Wölfe hatte den Eilantrag gegen die Abschussgenehmigung gestellt. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies kündigte direkt nach der Entscheidung am Donnerstag Beschwerde beim OVG in Lüneburg an. Ein noch restriktiverer Weg könne Abschüsse künftig quasi unmöglich machen. «Wir haben in Niedersachsen mittlerweile mindestens 44 Rudel mit etwa 400 Tieren», sagte der SPD-Politiker. Die Population wachse rasant, der Wolf sei in seinem Bestand nicht mehr bedroht. Die Genehmigung vom 14. September bezog sich zwar auf den Rüden GW2888m, dem Nutztierrisse zugeordnet werden konnten. Allerdings hieß es in einer Nebenbestimmung, dass auch andere Tiere des Rudels getötet werden dürften, weil der Rüde nicht zum Beispiel durch eine besondere Fellzeichnung identifizierbar sei. Das Rudel bewegt sich in den Landkreisen Wittmund und Friesland. Der Wolf steht unter strengem Naturschutz, nur in Ausnahmen dürfen einzelne Tiere von den Behörden zum Abschuss freigegeben werden, etwa wenn sie mehrfach Rinder trotz wolfsabweisender Zäune gerissen haben. In der Opposition hatten die niedersächsischen Grünen die Wolfspolitik von SPD-Minister Lies immer wieder kritisiert. In ihren Koalitionsverhandlungen müssen sich SPD und Grüne auch auf eine gemeinsame Linie in dieser Frage einigen.
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Gericht kippt Abschussgenehmigung für Wölfe

Ein Wolf steht in einem Gehege vom Wildpark Neuhaus im Solling. © Swen Pförtner/dpa/Archivbild
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Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Abschussgenehmigung für Wölfe aus dem Friedeburger Rudel in der Nähe von Jever gekippt. Nach Auffassung der Richter ist die Begründung des Landes Niedersachsen für den Abschuss nicht durch das Bundesnaturschutzgesetz gedeckt. Es könnten nicht andere Wölfe eines Rudels zum Abschuss freigegeben werden, wenn Nutztierrisse einem bestimmten Tier genetisch zuzuordnen seien, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die zuständige Naturschutzbehörde NLWKN kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg einlegen. Der Freundeskreis freilebender Wölfe hatte den Eilantrag gegen die Abschussgenehmigung gestellt.

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies kündigte direkt nach der Entscheidung am Donnerstag Beschwerde beim OVG in Lüneburg an. Ein noch restriktiverer Weg könne Abschüsse künftig quasi unmöglich machen. «Wir haben in Niedersachsen mittlerweile mindestens 44 Rudel mit etwa 400 Tieren», sagte der SPD-Politiker. Die Population wachse rasant, der Wolf sei in seinem Bestand nicht mehr bedroht.

Die Genehmigung vom 14. September bezog sich zwar auf den Rüden GW2888m, dem Nutztierrisse zugeordnet werden konnten. Allerdings hieß es in einer Nebenbestimmung, dass auch andere Tiere des Rudels getötet werden dürften, weil der Rüde nicht zum Beispiel durch eine besondere Fellzeichnung identifizierbar sei. Das Rudel bewegt sich in den Landkreisen Wittmund und Friesland.

Der Wolf steht unter strengem Naturschutz, nur in Ausnahmen dürfen einzelne Tiere von den Behörden zum Abschuss freigegeben werden, etwa wenn sie mehrfach Rinder trotz wolfsabweisender Zäune gerissen haben.

In der Opposition hatten die niedersächsischen Grünen die Wolfspolitik von SPD-Minister Lies immer wieder kritisiert. In ihren Koalitionsverhandlungen müssen sich SPD und Grüne auch auf eine gemeinsame Linie in dieser Frage einigen.

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