Urteil Doppelmord-Prozess: Angeklagter äußert sich nicht zur Tat Am zweiten Verhandlungstag im Prozess wegen des zweifachen Mordes und eines versuchten Mordes in Fischerhude hat sich der Angeklagte nicht wie angekündigt zu den Taten geäußert. Die Verteidigung sagte am Montag vor dem Landgericht Verden, ob und zu welchem Zeitpunkt der 64-Jährige sich äußern werde, sei noch nicht entschieden. Als erste Zeugin sagte eine Frau aus, die die Bluttat überlebt hatte. Sie beschrieb, wie der Angeklagte die Waffe auf sie gerichtet habe. «Er hat gelacht, in die Tasche gegriffen, gezielt und geschossen», sagte die 54-Jährige. Sie sei völlig arglos gewesen, sie habe den Mann nicht gekannt. Er sei kein bisschen aufgeregt oder nervös gewesen. «Er war so nett, so freundlich, so ruhig.» Aus Rache soll der Deutsche laut Anklage am 28. Dezember 2021 die Mutter (73) und den Bruder (56) eines ehemaligen Freundes und Geschäftspartners getötet haben. So habe der Pferdezüchter diesen bestrafen wollen. Den Freund, ebenfalls Pferdezüchter, habe er für seinen wirtschaftlichen Ruin und seine gescheiterte Beziehung verantwortlich gemacht. Der zufällig in dem Fischerhuder Bauernhof anwesenden Freundin der Familie soll der Angeklagte in den Kopf geschossen haben, damit er unerkannt vom Tatort fliehen konnte. Sie überlebte schwer verletzt. Noch heute leide sie an starken Schmerzen, auch habe sie ihren Lebensmut verloren, sagte die Frau vor Gericht. «Ich kann nur hoffen, dass der Schmerz irgendwann mal aufhört», sagte sie. Am Tattag hatte die Zeugin den Mann auf das Grundstück kommen sehen und ihm den Weg zur Einliegerwohnung des 56-jährigen späteren Opfers gezeigt. Da der Mann dessen Spitznamen gekannt habe, sei sie davon ausgegangen, dass sich beide kannten, sagte sie. In der Wohnung soll der Angeklagte den Bruder seines Freundes mit einer Schusswaffe schwer verwundet haben, anschließend soll er durch eine Verbindungstür ins Haupthaus gelangt sein. Dort traf er erneut auf die Zeugin, die er nach der Mutter des 56-Jährigen fragte. Als sie ihm sagte, sie schlafe, forderte er sie auf, mit ihm zu dem Sohn zu gehen. Sie habe sich kurz umgedreht, um die Tür hinter sich zu schließen. Als sie sich zurückgedreht habe, habe er die mit einem Schalldämpfer versehene Waffe gezückt. Nach dem Schuss auf sie sei er zur Mutter ins Schlafzimmer, anschließend noch mal zum Sohn. Sie habe sich totgestellt, als er im Vorbeigehen mit seinem Fuß gegen ihr Bein getreten habe. Aus der Anliegerwohnung habe sie zwei Schüsse gehört. Der 56-Jährige und seine Mutter starben an den Schussverletzungen. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.
Urteil

Doppelmord-Prozess: Angeklagter äußert sich nicht zur Tat

© Stefan Puchner/dpa/Symbolbild
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Am zweiten Verhandlungstag im Prozess wegen des zweifachen Mordes und eines versuchten Mordes in Fischerhude hat sich der Angeklagte nicht wie angekündigt zu den Taten geäußert. Die Verteidigung sagte am Montag vor dem Landgericht Verden, ob und zu welchem Zeitpunkt der 64-Jährige sich äußern werde, sei noch nicht entschieden.

Als erste Zeugin sagte eine Frau aus, die die Bluttat überlebt hatte. Sie beschrieb, wie der Angeklagte die Waffe auf sie gerichtet habe. «Er hat gelacht, in die Tasche gegriffen, gezielt und geschossen», sagte die 54-Jährige. Sie sei völlig arglos gewesen, sie habe den Mann nicht gekannt. Er sei kein bisschen aufgeregt oder nervös gewesen. «Er war so nett, so freundlich, so ruhig.»

Aus Rache soll der Deutsche laut Anklage am 28. Dezember 2021 die Mutter (73) und den Bruder (56) eines ehemaligen Freundes und Geschäftspartners getötet haben. So habe der Pferdezüchter diesen bestrafen wollen. Den Freund, ebenfalls Pferdezüchter, habe er für seinen wirtschaftlichen Ruin und seine gescheiterte Beziehung verantwortlich gemacht.

Der zufällig in dem Fischerhuder Bauernhof anwesenden Freundin der Familie soll der Angeklagte in den Kopf geschossen haben, damit er unerkannt vom Tatort fliehen konnte. Sie überlebte schwer verletzt. Noch heute leide sie an starken Schmerzen, auch habe sie ihren Lebensmut verloren, sagte die Frau vor Gericht. «Ich kann nur hoffen, dass der Schmerz irgendwann mal aufhört», sagte sie.

Am Tattag hatte die Zeugin den Mann auf das Grundstück kommen sehen und ihm den Weg zur Einliegerwohnung des 56-jährigen späteren Opfers gezeigt. Da der Mann dessen Spitznamen gekannt habe, sei sie davon ausgegangen, dass sich beide kannten, sagte sie. In der Wohnung soll der Angeklagte den Bruder seines Freundes mit einer Schusswaffe schwer verwundet haben, anschließend soll er durch eine Verbindungstür ins Haupthaus gelangt sein. Dort traf er erneut auf die Zeugin, die er nach der Mutter des 56-Jährigen fragte.

Als sie ihm sagte, sie schlafe, forderte er sie auf, mit ihm zu dem Sohn zu gehen. Sie habe sich kurz umgedreht, um die Tür hinter sich zu schließen. Als sie sich zurückgedreht habe, habe er die mit einem Schalldämpfer versehene Waffe gezückt. Nach dem Schuss auf sie sei er zur Mutter ins Schlafzimmer, anschließend noch mal zum Sohn. Sie habe sich totgestellt, als er im Vorbeigehen mit seinem Fuß gegen ihr Bein getreten habe. Aus der Anliegerwohnung habe sie zwei Schüsse gehört. Der 56-Jährige und seine Mutter starben an den Schussverletzungen.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

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