Paderborn. Es hat ein wenig gedauert, wirklich überraschend ist es letztlich aber nicht mehr gewesen: Papst Franziskus hat das Rücktrittsgesuch des Paderborner Erzbischofs Hans-Josef Becker angenommen. Das teilte die Diözese am 1. Oktober zeitgleich in Rom und Paderborn mit. Damit ist die Amtszeit Beckers nach fast 20 Jahren beendet und die Suche nach einem Nachfolger beginnt.
Der Paderborner Oberhirte hatte im Juni in einem persönlichen Schreiben um die Entpflichtung von seinen Aufgaben gebeten. „Ich spüre, dass der Zeitpunkt einer verantwortungsvollen Übergabe meines Amtes gekommen ist", begründete er darin seine Entscheidung, die kurz nach seinem 74. Geburtstag verkündet wurde.
Die freie Entscheidung über das Emeritierungsgesuch eines Bischofs liegt in der katholischen Kirche allerdings allein beim Heiligen Vater. Der hatte zuletzt auch in Deutschland einige bischöfliche Rücktrittsersuche nicht angenommen, die allerdings oft in Zusammenhang mit möglichen Pflichtverletzungen standen.
Bei Hans-Josef Becker stand die Sache jedoch anders, der seit 2003 amtierende Erzbischof hatte zuletzt mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Ende August wurde bekannt, dass er sich nach einer Darm-Operation mehrwöchigen Reha-Maßnahmen unterziehen müsse und die Amtsgeschäfte nicht wahrnehmen könne.
In seiner schriftlichen Erklärung an den Papst hatte Becker im Juni erklärt, er halte es an der Zeit, sein Amt und die damit verbundenen Aufgaben in jüngere Hände zu geben. Die nächsten großen Aufgaben und kommenden Herausforderungen sollen von jüngeren Generationen in der Leitung der Kirche getragen und gestaltet werden.
Dem ist Papst Franziskus jetzt mit der Annahme des Rücktritts gefolgt. Becker tritt dadurch automatisch in den Ruhestand und der Erzbischöfliche Stuhl ist vakant.
Wie geht es jetzt weiter?
Mit Beginn der Vakanz übernimmt der dienstälteste Weihbischof, Matthias König, die kurzfristige Leitung des Erzbistums. Innerhalb von acht Tagen tritt dann das Metropolitankapitel zusammen und wählt einen Diözesanadministrator. Dieser leitet das Erzbistum dann übergangsweise bis zum Amtsantritt eines neuen Erzbischofs.
Die Wahl eines neuen Oberhirten folgt den Bestimmungen des Preußenkonkordats, wird aber erstmals unter Beteiligung von Laien stattfinden. Das 14-köpfige Metropolitankapitel und eine ebenso große Gruppe an Gläubigen aus dem Erzbistum erstellt eine Liste mit Kandidaten, die an den Papst geschickt wird. Der Heilige Stuhl wiederum wählt daraus drei Personen aus und schickt diese Liste zurück nach Paderborn. Aus diesem Personenkreis werde dann in freier, geheimer Abstimmung der neue Erzbischof von Paderborn gewählt, heißt es. Einen festen Zeitplan für das Prozedere gibt es nicht.
Nach der Wahl werden gemäß den konkordatären Bestimmungen zunächst die betreffenden Landesregierungen informiert und angefragt, ob Bedenken politischer Art gegen den Gewählten bestehen. Anschließend ernennt der Papst den neuen Erzbischof. In einer liturgischen Feier wird der neue Erzbischof von Paderborn in sein Amt eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt endet die Vakanz des Erzbischöflichen Stuhls und damit zugleich auch das Amt des Diözesanadministrators.
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