Anti-Folter-Stelle rügt Einzelhaft in Abschiebeunterbringung Büren Büren (epd). Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat Einzelhaft und die Fixierung von Gefangenen in der nordrhein-westfälischen Abschiebeunterbringung Büren gerügt. Für die Einzelhaft gebe es auch bei als Gefährdern eingestuften Menschen keine gesetzliche Grundlage, heißt es in dem Besuchsbericht, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Auch das Einschließen von Menschen sowie weitere grundrechtseinschränkende Maßnahmen hier seien unverhältnismäßig. Der Bericht geht zurück auf einen unangemeldeten Besuch einer Delegation der Anti-Folter-Stelle im Januar in der Einrichtung in Büren. In dem Bericht werden auch Maßnahmen gefordert, die Intimsphäre von Abschiebehäftlingen besser zu schützen. Das gelte etwa beim Entkleiden für Durchsuchungen sowie bei der Kameraüberwachung auf der Toilette. Das Fixieren sollte nur als letztes Mittel und nur so kurz wie unbedingt nötig angewendet werden. Die Anti-Folter-Stelle empfiehlt auch eine Zusammenarbeit mit dem Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“. Das Engagement dieses Vereins, bei dem Ehrenamtliche die Abschiebehäftlinge besuchten und berieten, sei eine sinnvolle Unterstützung und Hilfe. Seit dem vorigen Besuch der Anti-Folter-Stelle in der Einrichtung im Jahr 2013 sei die zuvor gute Atmosphäre inzwischen einer eher restriktiven Grundhaltung gewichen, heißt es in dem Bericht. Regelungen der Einrichtung, wie die Zeiten des Einschlusses, seien verschärft worden. Zudem seien besondere Sicherungsmaßnahmen erhöht worden. Als positiv bewertet der Besuchsbericht, dass Abschiebehäftlinge Zugang zum Internet haben und Handys in der Regel behalten könnten. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist nach eigenen Angaben eine unabhängige nationale Einrichtung zur Prävention von Folter und Misshandlung in Deutschland. Die Einrichtung der Stelle gründet sich auf das Zusatzprotokoll zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Aufgabe der Stelle ist es, zur Verhütung von Folter regelmäßig Orte der Freiheitsentziehung aufzusuchen, auf Missstände aufmerksam zu machen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Darüber berichtet die Stelle der Bundesregierung, den Landesregierungen, dem Deutschen Bundestag und den Länderparlamenten.

Anti-Folter-Stelle rügt Einzelhaft in Abschiebeunterbringung Büren

Die Abschiebeanstalt in Büren-Stöckerbusch. © Foto: Marc Köppelmann/nw

Büren (epd). Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat Einzelhaft und die Fixierung von Gefangenen in der nordrhein-westfälischen Abschiebeunterbringung Büren gerügt. Für die Einzelhaft gebe es auch bei als Gefährdern eingestuften Menschen keine gesetzliche Grundlage, heißt es in dem Besuchsbericht, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Auch das Einschließen von Menschen sowie weitere grundrechtseinschränkende Maßnahmen hier seien unverhältnismäßig. Der Bericht geht zurück auf einen unangemeldeten Besuch einer Delegation der Anti-Folter-Stelle im Januar in der Einrichtung in Büren.

In dem Bericht werden auch Maßnahmen gefordert, die Intimsphäre von Abschiebehäftlingen besser zu schützen. Das gelte etwa beim Entkleiden für Durchsuchungen sowie bei der Kameraüberwachung auf der Toilette. Das Fixieren sollte nur als letztes Mittel und nur so kurz wie unbedingt nötig angewendet werden. Die Anti-Folter-Stelle empfiehlt auch eine Zusammenarbeit mit dem Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“. Das Engagement dieses Vereins, bei dem Ehrenamtliche die Abschiebehäftlinge besuchten und berieten, sei eine sinnvolle Unterstützung und Hilfe.

Seit dem vorigen Besuch der Anti-Folter-Stelle in der Einrichtung im Jahr 2013 sei die zuvor gute Atmosphäre inzwischen einer eher restriktiven Grundhaltung gewichen, heißt es in dem Bericht. Regelungen der Einrichtung, wie die Zeiten des Einschlusses, seien verschärft worden. Zudem seien besondere Sicherungsmaßnahmen erhöht worden. Als positiv bewertet der Besuchsbericht, dass Abschiebehäftlinge Zugang zum Internet haben und Handys in der Regel behalten könnten.

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist nach eigenen Angaben eine unabhängige nationale Einrichtung zur Prävention von Folter und Misshandlung in Deutschland. Die Einrichtung der Stelle gründet sich auf das Zusatzprotokoll zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Aufgabe der Stelle ist es, zur Verhütung von Folter regelmäßig Orte der Freiheitsentziehung aufzusuchen, auf Missstände aufmerksam zu machen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Darüber berichtet die Stelle der Bundesregierung, den Landesregierungen, dem Deutschen Bundestag und den Länderparlamenten.

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