Lässt sich ein Vorname nicht eindeutschen, darf eine in Deutschland eingebürgerte Person einen zusätzlichen Vornamen annehmen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg (Az: 6 W 19/21) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin...