Lässt der Vermieter einen morschen Baum fällen, darf er die Kosten grundsätzlich auf die Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, das <a class="externalLink" href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6380f04e52628d3aaeac8defb1041514&nr=125162&pos=0&anz=1">Urteil</a> vom 10. November wurde nun veröffentlicht. In dem Fall aus Niedersachsen hatte eine Wohnungsgenossenschaft 2015 eine mehr...