Kommt die Betriebskostenabrechnung für 2020 nicht bis zum Silvesternachmittag 2021 an, haben Mieterinnen und Mieter unter Umständen Glück. Eine verspätet geltend gemachte Nachzahlung steht Vermieterinnen und Vermietern nicht zu, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) erklärt...