Osnabrück (lni). Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Osnabrück ist der Betrieb eines Krematoriums in einem Gewerbegebiet nicht mit der Menschenwürde vereinbar und daher unzulässig. In der am Mittwoch veröffentlichten, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung wies es den Antrag einer Firma zurück, die in der Grafschaft Bentheim in einem Gewerbegebiet ein Krematorium für menschliche Leichen mit einem Abschiedszimmer für Angehörige bauen will (AZ: 2 A 118/10).
Kein Krematorium im Gewerbegebiet
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Verwaltungsrichter: Nicht mit Menschenwürde vereinbar