Bückeburg (Ly). Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hat die 1. Große Jugendkammer am Bückeburger Landgericht einen Stadthäger zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Dreimal hatte der 47-Jährige das damals fünfjährige Mädchen, das mit seiner Mutter im selben Haus wohnte, im Intimbereich befummelt. Zum Teil tat er dies über der Kleidung, teilweise auch darunter.