Beratung zu Unterhaltsfragen: Jugendamt bietet nach Änderungen in Düsseldorfer Tabelle Hilfe für Familien in Porta an Porta Westfalica (mt/lies). Die Stadt Porta Westfalica bietet im Zuge der Änderungen beim Unterhalt Betroffenen Beratung und Unterstützung an. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle hat sich zum 1. Januar wesentlich verändert. Nicht nur die Bedarfssätze der Kinder, auch der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen wurde zum Ausgleich der inflationsbedingten Erhöhung der Lebenshaltungskosten angepasst. Gleichzeitig ist zu beachten, dass sich auch das Kindergeld auf 250 Euro erhöht hat und dieser Betrag zur Hälfte zur Bedarfsdeckung einzusetzen ist. Darauf weist das Jugendamt der Stadt hin. Um Missverständnisse – auch innerhalb der Familie – zu vermeiden, können sich die Eltern gemeinsam oder der betreuende Elternteil zwecks Beratung und Überprüfung des Unterhalts bei der Beistandschaft im Jugendamt melden. Neben den Eltern minderjähriger Kinder können sich auch Jugendliche im Alter zwischen 18 und 21 Jahren zu ihren Unterhaltsansprüchen im Jugendamt beraten lassen. Junge Volljährige haben Barunterhaltsansprüche gegen beide Elternteile. Die Düsseldorfer Tabelle ist im Internet unter www.olg-duesseldorf.nrw.de zu finden. Für Ansprüche von Kindern, deren Familienname mit den Buchstaben A bis L beginnen, können unter der Telefonnummer (0571) 79 13 43 und für die Buchstaben M bis Z unter Telefon (0571) 79 11 72 Termine für Beratungsgespräche vereinbart werden.

Beratung zu Unterhaltsfragen: Jugendamt bietet nach Änderungen in Düsseldorfer Tabelle Hilfe für Familien in Porta an

In der Düsseldorfer Tabelle hat sich einiges geändert – das Jugendamt informiert. MT-Foto: Thomas Lieske
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Porta Westfalica (mt/lies). Die Stadt Porta Westfalica bietet im Zuge der Änderungen beim Unterhalt Betroffenen Beratung und Unterstützung an.

Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle hat sich zum 1. Januar wesentlich verändert. Nicht nur die Bedarfssätze der Kinder, auch der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen wurde zum Ausgleich der inflationsbedingten Erhöhung der Lebenshaltungskosten angepasst.

Gleichzeitig ist zu beachten, dass sich auch das Kindergeld auf 250 Euro erhöht hat und dieser Betrag zur Hälfte zur Bedarfsdeckung einzusetzen ist. Darauf weist das Jugendamt der Stadt hin.

Benjamin Piel

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Jeden Donnerstag von unserem Chefredakteur Benjamin Piel

Um Missverständnisse – auch innerhalb der Familie – zu vermeiden, können sich die Eltern gemeinsam oder der betreuende Elternteil zwecks Beratung und Überprüfung des Unterhalts bei der Beistandschaft im Jugendamt melden.

Neben den Eltern minderjähriger Kinder können sich auch Jugendliche im Alter zwischen 18 und 21 Jahren zu ihren Unterhaltsansprüchen im Jugendamt beraten lassen. Junge Volljährige haben Barunterhaltsansprüche gegen beide Elternteile.

Die Düsseldorfer Tabelle ist im Internet unter www.olg-duesseldorf.nrw.de zu finden. Für Ansprüche von Kindern, deren Familienname mit den Buchstaben A bis L beginnen, können unter der Telefonnummer (0571) 79 13 43 und für die Buchstaben M bis Z unter Telefon (0571) 79 11 72 Termine für Beratungsgespräche vereinbart werden.

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