Porta Westfalica (mt/lies). Die Stadt Porta Westfalica bietet im Zuge der Änderungen beim Unterhalt Betroffenen Beratung und Unterstützung an.
Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle hat sich zum 1. Januar wesentlich verändert. Nicht nur die Bedarfssätze der Kinder, auch der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen wurde zum Ausgleich der inflationsbedingten Erhöhung der Lebenshaltungskosten angepasst.
Gleichzeitig ist zu beachten, dass sich auch das Kindergeld auf 250 Euro erhöht hat und dieser Betrag zur Hälfte zur Bedarfsdeckung einzusetzen ist. Darauf weist das Jugendamt der Stadt hin.
Um Missverständnisse – auch innerhalb der Familie – zu vermeiden, können sich die Eltern gemeinsam oder der betreuende Elternteil zwecks Beratung und Überprüfung des Unterhalts bei der Beistandschaft im Jugendamt melden.
Neben den Eltern minderjähriger Kinder können sich auch Jugendliche im Alter zwischen 18 und 21 Jahren zu ihren Unterhaltsansprüchen im Jugendamt beraten lassen. Junge Volljährige haben Barunterhaltsansprüche gegen beide Elternteile.
Die Düsseldorfer Tabelle ist im Internet unter www.olg-duesseldorf.nrw.de zu finden. Für Ansprüche von Kindern, deren Familienname mit den Buchstaben A bis L beginnen, können unter der Telefonnummer (0571) 79 13 43 und für die Buchstaben M bis Z unter Telefon (0571) 79 11 72 Termine für Beratungsgespräche vereinbart werden.
Texte und Fotos von MT.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.