Vom Missbrauch freigesprochen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers Von Jürgen Langenkämper Minden (mt). Mit einem Freispruch ist ein Missbrauchsprozess vor dem Schöffengericht ausgegangen. Die angebliche Tat sollte sich 1999 zugetragen haben. Ein erstes Ermittlungsverfahren war damals eingestellt worden. Dem heute 40 Jahre alten Angeklagten wurde zur Last gelegt, die damals 15 Jahre alte Stieftochter seines Bruders sexuell genötigt und vergewaltigt zu haben. "Ich habs nicht gemacht", sagte der Mann und stritt auch ab, das Mädchen mit einer Schreckschusspistole und einem Messer bedroht zu haben.Im Zeugenstand bekräftigte das vermeintliche Opfer - inzwischen Mutter zweier Kinder - seine Vorwürfe. Details der Gesamtsituation, die sich im Zimmer des Angeklagten in der kleinen Wohnung seiner Eltern zugetragen haben sollte, wichen allerdings von Vernehmungsprotokollen bei der Polizei ab, obwohl sie behauptete: "Wenn man so etwas erlebt hat, vergisst man das nicht mehr."Dass der Fall nun noch mal ins Rollen gekommen war, hing mit einer erneuten Anzeige der inzwischen arbeitslos gemeldeten jungen Frau im Jahr 2009 zusammen. Bei der Integration auf den Arbeitsmarkt war sie auch auf die Möglichkeit eines Antrages auf Entschädigungsgeld hingewiesen worden. Die jetzt erhobenen Vorwürfe gingen über die ursprünglich gemachten hinaus, die sich auf eine Berührung des Busens bezogen hatten.Überraschend offenbarte die Staatsanwältin nach der Aussage Zweifel an ihrer Hauptbelastungszeugin und bekundete, dass es laut Akten der Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit Ermittlungen wegen Betrugsverdachts gegen die Zeugin gegeben hatte.Weitergehende Details früher nicht genanntEine Nachbarin, der sich das minderjährige Opfer damals anvertraut hatte, machte sehr präzise Angaben, die dem damaligen Hörensagen nach die Vorwürfe zwar bestätigten, aber in Details abwichen. Auch war seinerzeit ebenfalls lediglich vom Berühren des Busens die Rede gewesen. Verwundert sei sie gewesen, wie sich das Mädchen darüber freute, vom Jugendamt aus der Familie genommen und in ein Heim übergeben worden zu sein.Eher unpräzise Angaben machte die Mutter des Opfers, so unpräzise, dass Richter Andreas Böhme sie ermahnen musste, lieber gar nichts zu sagen als etwas zu erfinden, wenn sie sich nicht konkret erinnern könne. Im Übrigen glaubte die Mutter eher an die sah sich die Mutter "zwischen zwei Stühlen" und war sich nicht sicher, welcher Seite sie glauben sollte. Der Kontakt zu ihrem Schwager bestand jedoch fort.Auch dem späteren Lebenspartner und Vater des ältesten Kindes sowie einer Freundin hatte das Opfer lediglich von den schwächeren Tatvorwürfen erzählt, nicht aber von Handlungen, die einen Vergewaltigungsvorwurf rechtfertigen würden.Warum das erste Ermittlungsverfahren Anfang 2000 eingestellt worden war, ließ sich nicht mehr ermitteln.Sowohl die Staatsanwältin als auch Rechtsanwalt Bernd Diekmann forderten einen Freispruch für den Angeklagten. Dem schloss sich das Schöffengericht an - auf Kosten der Staatskasse.

Vom Missbrauch freigesprochen

Minden (mt). Mit einem Freispruch ist ein Missbrauchsprozess vor dem Schöffengericht ausgegangen. Die angebliche Tat sollte sich 1999 zugetragen haben. Ein erstes Ermittlungsverfahren war damals eingestellt worden.

Dem heute 40 Jahre alten Angeklagten wurde zur Last gelegt, die damals 15 Jahre alte Stieftochter seines Bruders sexuell genötigt und vergewaltigt zu haben. "Ich habs nicht gemacht", sagte der Mann und stritt auch ab, das Mädchen mit einer Schreckschusspistole und einem Messer bedroht zu haben.

Im Zeugenstand bekräftigte das vermeintliche Opfer - inzwischen Mutter zweier Kinder - seine Vorwürfe. Details der Gesamtsituation, die sich im Zimmer des Angeklagten in der kleinen Wohnung seiner Eltern zugetragen haben sollte, wichen allerdings von Vernehmungsprotokollen bei der Polizei ab, obwohl sie behauptete: "Wenn man so etwas erlebt hat, vergisst man das nicht mehr."

Dass der Fall nun noch mal ins Rollen gekommen war, hing mit einer erneuten Anzeige der inzwischen arbeitslos gemeldeten jungen Frau im Jahr 2009 zusammen. Bei der Integration auf den Arbeitsmarkt war sie auch auf die Möglichkeit eines Antrages auf Entschädigungsgeld hingewiesen worden. Die jetzt erhobenen Vorwürfe gingen über die ursprünglich gemachten hinaus, die sich auf eine Berührung des Busens bezogen hatten.

Überraschend offenbarte die Staatsanwältin nach der Aussage Zweifel an ihrer Hauptbelastungszeugin und bekundete, dass es laut Akten der Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit Ermittlungen wegen Betrugsverdachts gegen die Zeugin gegeben hatte.

Weitergehende Details früher nicht genannt

Eine Nachbarin, der sich das minderjährige Opfer damals anvertraut hatte, machte sehr präzise Angaben, die dem damaligen Hörensagen nach die Vorwürfe zwar bestätigten, aber in Details abwichen. Auch war seinerzeit ebenfalls lediglich vom Berühren des Busens die Rede gewesen. Verwundert sei sie gewesen, wie sich das Mädchen darüber freute, vom Jugendamt aus der Familie genommen und in ein Heim übergeben worden zu sein.

Eher unpräzise Angaben machte die Mutter des Opfers, so unpräzise, dass Richter Andreas Böhme sie ermahnen musste, lieber gar nichts zu sagen als etwas zu erfinden, wenn sie sich nicht konkret erinnern könne. Im Übrigen glaubte die Mutter eher an die sah sich die Mutter "zwischen zwei Stühlen" und war sich nicht sicher, welcher Seite sie glauben sollte. Der Kontakt zu ihrem Schwager bestand jedoch fort.

Auch dem späteren Lebenspartner und Vater des ältesten Kindes sowie einer Freundin hatte das Opfer lediglich von den schwächeren Tatvorwürfen erzählt, nicht aber von Handlungen, die einen Vergewaltigungsvorwurf rechtfertigen würden.

Warum das erste Ermittlungsverfahren Anfang 2000 eingestellt worden war, ließ sich nicht mehr ermitteln.

Sowohl die Staatsanwältin als auch Rechtsanwalt Bernd Diekmann forderten einen Freispruch für den Angeklagten. Dem schloss sich das Schöffengericht an - auf Kosten der Staatskasse.

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