Probleme im Probebetrieb: Poller können nicht zum Weihnachtsmarkt in Betrieb gehen Minden (mt/lf). Die sechs versenkbaren Polleranlagen in der Mindener Innenstadt können nicht mit Beginn des Weihnachtsmarktes am 22. November scharf gestellt werden. Das teilt die Pressestelle Stadt Minden in einer Mitteilung mit. Die Entscheidung sei das Ergebnis einer kurzfristig im Rathaus anberaumten internen Sitzung mit dem beauftragten Unternehmen und Feuerwehr am Mittwoch, 9. November. Anfang November hatte noch Peter Wansing, Beigeordneter und Betriebsleiter der Städtischen Betriebe Minden, die Inbetriebnahme angekündigt. Der in dieser Woche angelaufene Probebetrieb musste aufgrund von Software-Problemen ausgesetzt werden, teilt die Stadt Minden mit. Solange die Probleme nicht zu 100 Prozent gelöst seien, könne die Anlage nicht in den Dauerbetrieb gehen. Daher werde der Weihnachtsmarkt – wie auch in den Vorjahren - mit Schwerlastblöcken vor Terroranschlägen geschützt. Das schreibt das Land NRW bei größeren Veranstaltungen vor. Da, wo es feste Polleranlagen gebe, seien aber keine zusätzlichen Betonblöcke notwendig, heißt es seitens der Ordnungsbehörde. „Wenn die versenkbaren Poller scharf geschaltet werden, muss sichergestellt sein, dass alle Einsatzfahrzeuge die Fußgängerzone auch außerhalb der Lieferzeiten erreichen können“, geht Wansing auf das Technik-Problem ein. Die Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie Müll- und Straßenreinigungsfahrzeuge der SBM werden mit sogenannten RFID-Chips, englisch für Radio Frequency Identification, ausgestattet. „Das ist auch schon weitgehend umgesetzt“, sagt Wansing. Probleme mit Chips Nur gebe es bei bestimmten Pkw-Fahrzeugtypen mit beheizbarer und infrarot-reflektierender Frontscheibe ein Problem mit dem Sender. Das sei jetzt bei einem Test festgestellt worden, der erst erfolgen konnte, als alle Anlagen betriebsbereit waren. Das Problem müsse jetzt der beauftragte Fachplaner TSC aus Essen mit dem Hersteller der Chips lösen. Bei Fahrzeugen, die mit dem RFID-Chip ausgerüstet sind, senken sich die Poller ab, sobald sich das Fahrzeug nähert. Die Installation der Hardware und Steuergeräte an den versenkbaren Polleranlagen gehörte zu den finalen Arbeiten am „Gesamtsystem Poller“. Ein Test mit den verschiedenen Einsatzfahrzeugen konnte erst jetzt durchgeführt werden, da die letzte versenkbare Anlage an der Ecke Poststraße/Am Rathaus/Großer Domhof erst diese Woche komplett fertig wurde. Sicherheit gehe in jedem Fall vor Schnelligkeit, betont Wansing. Deshalb müssten erst die gefundenen Probleme gelöst und die ausstehende Vernetzung zur Feuerwehr-Leitstelle in Hille aufgebaut werden. „Diese muss in der Lage sein, die Poller im Notfall runter- oder auch raufzufahren, wenn Gefahr von außen droht“, erläutert der stellvertretende Leiter der Feuerwehr Minden, Martin Ruhe. In der Kreisleitelle des Feuerwehrtechnischen Zentrums (FTZ) in Hille laufen alle Notrufe auf. Von hier werden alle Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätze im Kreisgebiet koordiniert sowie die entsprechenden Alarmierungen ausgelöst. Zur sicheren Alarmierung - bei einem Ausfall von Telekommunikationsleitungen - erfolgt dann die Steuerung der Poller durch die Leitstelle. Die Einbindung in das Alarmierungssystem steht noch aus. Es sind noch unter anderem Softwareanpassungen und die Datenversorgung notwendig. Anwohner müssen neue Anträge stellen Peter Wansing hatte noch vor einer Woche darauf gehofft, dass die bekannten technischen Probleme schnell gelöst werden können. Nun seien neue hinzu gekommen. Auch konnten noch nicht die zurzeit gültigen Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone angepasst und geändert werden. Grundsätzlich müssen Anwohner einen neuen Antrag an die Ordnungsbehörde stellen, da weitergehende Daten, wie zum Beispiel die Mobilnummer und über welche Einfahrt die Fußgängerzone befahren werden soll, für die Genehmigung benötigt werden. Die Begründung der Antragssteller, warum sie in die in der Regel zwischen 10.30 Uhr und 18.30 Uhr durch die Poller gesperrte Zone einfahren müssen, ist weiterhin zwingend notwendig. Die Berechtigten, welche nach Prüfung des Antrages eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone erhalten, können dann die Poller an einer, durch das Sachgebiet Verkehrsangelegenheiten der Ordnungsbehörde, zugewiesenen Stelle über das Handy freischalten und runterfahren. Auch Handwerksbetriebe können Ausnahmegenehmigungen bei der Ordnungsbehörde beantragen. Diese ist während der Dienstzeiten im Rathaus für den Betrieb der Anlage verantwortlich. Außerhalb der Dienstzeiten und auch am Wochenende liegt die Verantwortung bei der Feuerwehr Minden. Für Ausfälle und weitere Probleme haben die SBM für fünf Jahre einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abgeschlossen. Noch kein Termin für die Inbetriebnahme der beweglichen Poller „Erst wenn alle Probleme gelöst sind und die Anlage einwandfrei läuft, werden die beweglichen Poller scharf geschaltet“, kündigt Wansing an. Einen festen Termin könne er noch nicht nennen, aber alle Beteiligten arbeiteten mit Hochdruck daran, dass die Anlage so schnell wie möglich in Betrieb gehen könne – in jedem Fall nach dem Ende des Weihnachtsmarktes. Farbige LED-Kränze sollen dann signalisieren, ob in die Fußgängerzone eingefahren kann oder nicht. Bei „Rot“ sind die Poller hochgefahren. Dann dürften nur berechtige Fahrzeuge einfahren. Die automatisch eingestellten Zeiten können bei Bedarf von der Verwaltung verändert werden. Für Lieferungen zwischen 10.30 und 18.30 Uhr sind Ladezonen beziehungsweise Kurzzeitparkplätze am Rande der Innenstadt eingerichtet worden. Die Ladezonen wurden bereits Ende März diesen Jahres vom Bereich Verkehr angeordnet und sind von den SBM inzwischen auch eingerichtet. Die Ladezonen befinden sich in der Königstraße, Domstraße, Marienstraße und am Großen Domhof. Sie sind durch das Schild „Parkverbot“ mit dem Zusatz „Nur für Lieferfahrzeuge“ gekennzeichnet. Berechtigte Fahrzeuge wie zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Müllabfuhr oder aber auch Sicherheitstransporter können auch zwischen 10.30 und 18.30 Uhr in die Fußgängerzone fahren. Für Radfahrer gilt in weiten Teilen der Fußgängerzone, dass sie täglich zwischen 10.30 Uhr und 18.30 Uhr absteigen und schieben müssen. „Das gilt auch an Wochenenden“, betont Gunnar Kelb, Leiter des Bereiches Verkehr.

Probleme im Probebetrieb: Poller können nicht zum Weihnachtsmarkt in Betrieb gehen

Am Dienstag wurden die versenkbaren Poller in der Poststraße getestet. Dabei sind technische Probleme aufgetreten. Foto: © Pressestelle der Stadt Minden
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Minden (mt/lf). Die sechs versenkbaren Polleranlagen in der Mindener Innenstadt können nicht mit Beginn des Weihnachtsmarktes am 22. November scharf gestellt werden. Das teilt die Pressestelle Stadt Minden in einer Mitteilung mit. Die Entscheidung sei das Ergebnis einer kurzfristig im Rathaus anberaumten internen Sitzung mit dem beauftragten Unternehmen und Feuerwehr am Mittwoch, 9. November. Anfang November hatte noch Peter Wansing, Beigeordneter und Betriebsleiter der Städtischen Betriebe Minden, die Inbetriebnahme angekündigt.

Der in dieser Woche angelaufene Probebetrieb musste aufgrund von Software-Problemen ausgesetzt werden, teilt die Stadt Minden mit. Solange die Probleme nicht zu 100 Prozent gelöst seien, könne die Anlage nicht in den Dauerbetrieb gehen. Daher werde der Weihnachtsmarkt – wie auch in den Vorjahren - mit Schwerlastblöcken vor Terroranschlägen geschützt. Das schreibt das Land NRW bei größeren Veranstaltungen vor. Da, wo es feste Polleranlagen gebe, seien aber keine zusätzlichen Betonblöcke notwendig, heißt es seitens der Ordnungsbehörde.

„Wenn die versenkbaren Poller scharf geschaltet werden, muss sichergestellt sein, dass alle Einsatzfahrzeuge die Fußgängerzone auch außerhalb der Lieferzeiten erreichen können“, geht Wansing auf das Technik-Problem ein. Die Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie Müll- und Straßenreinigungsfahrzeuge der SBM werden mit sogenannten RFID-Chips, englisch für Radio Frequency Identification, ausgestattet. „Das ist auch schon weitgehend umgesetzt“, sagt Wansing.

Benjamin Piel

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Jeden Donnerstag von unserem Chefredakteur Benjamin Piel

Probleme mit Chips

Nur gebe es bei bestimmten Pkw-Fahrzeugtypen mit beheizbarer und infrarot-reflektierender Frontscheibe ein Problem mit dem Sender. Das sei jetzt bei einem Test festgestellt worden, der erst erfolgen konnte, als alle Anlagen betriebsbereit waren. Das Problem müsse jetzt der beauftragte Fachplaner TSC aus Essen mit dem Hersteller der Chips lösen. Bei Fahrzeugen, die mit dem RFID-Chip ausgerüstet sind, senken sich die Poller ab, sobald sich das Fahrzeug nähert.

Die Installation der Hardware und Steuergeräte an den versenkbaren Polleranlagen gehörte zu den finalen Arbeiten am „Gesamtsystem Poller“. Ein Test mit den verschiedenen Einsatzfahrzeugen konnte erst jetzt durchgeführt werden, da die letzte versenkbare Anlage an der Ecke Poststraße/Am Rathaus/Großer Domhof erst diese Woche komplett fertig wurde.

Am kleinen Domhof gibt es feste Polleranlagen. Foto: - © Pressestelle der Stadt Minden
Am kleinen Domhof gibt es feste Polleranlagen. Foto: - © Pressestelle der Stadt Minden

Sicherheit gehe in jedem Fall vor Schnelligkeit, betont Wansing. Deshalb müssten erst die gefundenen Probleme gelöst und die ausstehende Vernetzung zur Feuerwehr-Leitstelle in Hille aufgebaut werden. „Diese muss in der Lage sein, die Poller im Notfall runter- oder auch raufzufahren, wenn Gefahr von außen droht“, erläutert der stellvertretende Leiter der Feuerwehr Minden, Martin Ruhe. In der Kreisleitelle des Feuerwehrtechnischen Zentrums (FTZ) in Hille laufen alle Notrufe auf. Von hier werden alle Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätze im Kreisgebiet koordiniert sowie die entsprechenden Alarmierungen ausgelöst. Zur sicheren Alarmierung - bei einem Ausfall von Telekommunikationsleitungen - erfolgt dann die Steuerung der Poller durch die Leitstelle. Die Einbindung in das Alarmierungssystem steht noch aus. Es sind noch unter anderem Softwareanpassungen und die Datenversorgung notwendig.

Anwohner müssen neue Anträge stellen

Peter Wansing hatte noch vor einer Woche darauf gehofft, dass die bekannten technischen Probleme schnell gelöst werden können. Nun seien neue hinzu gekommen. Auch konnten noch nicht die zurzeit gültigen Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone angepasst und geändert werden. Grundsätzlich müssen Anwohner einen neuen Antrag an die Ordnungsbehörde stellen, da weitergehende Daten, wie zum Beispiel die Mobilnummer und über welche Einfahrt die Fußgängerzone befahren werden soll, für die Genehmigung benötigt werden.

Die Begründung der Antragssteller, warum sie in die in der Regel zwischen 10.30 Uhr und 18.30 Uhr durch die Poller gesperrte Zone einfahren müssen, ist weiterhin zwingend notwendig. Die Berechtigten, welche nach Prüfung des Antrages eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone erhalten, können dann die Poller an einer, durch das Sachgebiet Verkehrsangelegenheiten der Ordnungsbehörde, zugewiesenen Stelle über das Handy freischalten und runterfahren.

Auch Handwerksbetriebe können Ausnahmegenehmigungen bei der Ordnungsbehörde beantragen. Diese ist während der Dienstzeiten im Rathaus für den Betrieb der Anlage verantwortlich. Außerhalb der Dienstzeiten und auch am Wochenende liegt die Verantwortung bei der Feuerwehr Minden. Für Ausfälle und weitere Probleme haben die SBM für fünf Jahre einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abgeschlossen.

Noch kein Termin für die Inbetriebnahme der beweglichen Poller

„Erst wenn alle Probleme gelöst sind und die Anlage einwandfrei läuft, werden die beweglichen Poller scharf geschaltet“, kündigt Wansing an. Einen festen Termin könne er noch nicht nennen, aber alle Beteiligten arbeiteten mit Hochdruck daran, dass die Anlage so schnell wie möglich in Betrieb gehen könne – in jedem Fall nach dem Ende des Weihnachtsmarktes. Farbige LED-Kränze sollen dann signalisieren, ob in die Fußgängerzone eingefahren kann oder nicht. Bei „Rot“ sind die Poller hochgefahren. Dann dürften nur berechtige Fahrzeuge einfahren. Die automatisch eingestellten Zeiten können bei Bedarf von der Verwaltung verändert werden.

Für Lieferungen zwischen 10.30 und 18.30 Uhr sind Ladezonen beziehungsweise Kurzzeitparkplätze am Rande der Innenstadt eingerichtet worden. Die Ladezonen wurden bereits Ende März diesen Jahres vom Bereich Verkehr angeordnet und sind von den SBM inzwischen auch eingerichtet. Die Ladezonen befinden sich in der Königstraße, Domstraße, Marienstraße und am Großen Domhof. Sie sind durch das Schild „Parkverbot“ mit dem Zusatz „Nur für Lieferfahrzeuge“ gekennzeichnet.

Berechtigte Fahrzeuge wie zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Müllabfuhr oder aber auch Sicherheitstransporter können auch zwischen 10.30 und 18.30 Uhr in die Fußgängerzone fahren. Für Radfahrer gilt in weiten Teilen der Fußgängerzone, dass sie täglich zwischen 10.30 Uhr und 18.30 Uhr absteigen und schieben müssen. „Das gilt auch an Wochenenden“, betont Gunnar Kelb, Leiter des Bereiches Verkehr.

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