Minden (mob). Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind künftig in Minden während Rats- und Ausschusssitzungen grundsätzlich untersagt. Pressefotos sind nur in Ausnahmefällen zugelassen.
Das regelt dann auf Antrag der Medien jeweils der Bürgermeister oder der Ausschussvorsitzende.

Diese Änderung der Geschäftsordnung beschloss gestern die Stadtverordnetenversammlung - allerdings nicht einstimmig. Acht aus dem Ratsrund waren dagegen.
Unter anderem Horst Idelberger und alle Grünen: "Uns kann man fotografieren, wir fühlen uns dadurch nicht gestört", sagte er.
Auch Gerhard Förster-Vehring (Die Linke) machte klar: Hier gehe es grundsätzlich um die Art, wie der Rat Öffentlichkeitsarbeit verstehe. "Meiner Ansicht nach ist es nicht schlimm, wenn solche Veranstaltungen auch öffentlich dargestellt werden. Dann haben Bürger die Möglichkeit, sich direkt ein Bild zu machen."
Die Stadtverwaltung hatte die Änderung vorgeschlagen, um - so die Erklärung - "die Funktionsfähigkeit des Gremiums und einen störungsfreien Sitzungsverlauf sicherzustellen".
Das beruhe auf dem legitimen, letztlich in der Gewährung der Selbstverwaltung durch das Grundgesetz verankerten, öffentlichen Interesse daran, dass die Willensbildung des Rates ungezwungen, freimütig und in aller Offenheit verlaufen kann.
Die Stadtverwaltung beruft sich dazu auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1990 zu Tonaufnahmen und leitet daraus auch ab, dass dasselbe umso mehr für Videoaufzeichnungen gelte. In anderen Gemeinden gälten ähnliche Regelungen.
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