Informationen über neues Integrationsgesetz Jürgen Langenkämper Minden (mt). „Daumen runter“ zeigt Rechtsanwalt Günter Weßel mehr als einmal, als es im Kulturzentrum „Hamburger Hof - Ameise - Kulturhügel“ um das neue Integrationsgesetz geht. Der Fachanwalt für Asylrecht und sein Kollege Paulo Dias informieren auf Einladung der Piraten über das Gesetz, das in verschiedenen Gesetzen verstreute einschlägige Vorschriften bündelt. Was sich im ersten Moment positiv anhört, ist es bei näherem Hinsehen offensichtlich nicht. Denn die beiden Anwälte, die die Rechte von Asylsuchenden weit über Minden hinaus vertreten, haben im wesentlichen Verschlechterungen ausgemacht - bis auf eine Neuerung, die Vorteile bringt: die Ausbildungsduldung.„Ein Flüchtling darf, unabhängig vom Alter, bleiben, wenn er einen dreijährigen Ausbildungsplatz präsentiert“, sagt Weßel. Danach bekommt er eine zusätzliche Chance zur Integration, wenn er die nächsten zwei Jahre Arbeit hat. Danach wird ihm ein dauerhafter Aufenthalt gewährt. „Das ist keine Ermessensregelung“, unterstreicht Weßel einen wesentlichen Vorzug dieser Regelung für einen integrationswilligen Flüchtling und seinen potenziellen Arbeitgeber. „Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Duldung erteilt werden.“Eine wesentliche Erschwernis für alle Ankommenden ist dagegen eine Wohnsitzauflage in den ersten drei Jahren. Dadurch wird ihnen vorgeschrieben, in dem Wohnbereich zu bleiben, dem sie nach ihrer Ankunft zugewiesen wurden. Das verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, kritisiert Paulo Dias aus der Kanzlei des inzwischen in den Ruhestand getretenen Rechtsanwalts Klaus Walliczek, der vor sechs Jahren einen wegweisenden Prozess gegen die Abschiebepraxis des Bundesinnenministers Thomas de Maizière nach Griechenland auf der Grundlage des Dublin-II-Abkommens vor dem Bundesverfassungsgericht ausgefochten hatte (MT vom 29. Oktober 2010).Die konkrete Ausgestaltung der vom Bund vorgegebenen Wohnsitzauflage ist Ländersache. In Bayern, so zeichnet es sich ab, wird der Passus restriktiv ausgelegt, während Rheinland-Pfalz den Flüchtlingen lediglich vorgibt, innerhalb des Bundeslandes zu wohnen. In Nordrhein-Westfalen, so Weßels Erfahrung, hänge es von den jeweiligen Regionen ab. Das müsse man wissen. „Der Kreis Steinfurt ist knüppelhart.“Ausnahmen sieht das Gesetz, das seit dem 31. Juli gilt, für den Fall vor, dass ein Asylsuchender eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche findet, mit der er zur Finanzierung seines Lebensunterhalts beisteuern kann. Ein Recht auf Wohnortwechsel ist damit nicht automatisch verbunden, denn bis zu einer Entfernung von rund 100 Kilometern sei Pendeln zum Arbeitsplatz zumindest in der Anfangszeit zumutbar.Für einen Umzug wäre zudem die Zustimmung der Kommunen erforderlich. Ein Anspruch auf Umzug besteht, wenn Ehepaare zusammenziehen wollen oder dadurch minderjährige Kinder zu Erziehungsberechtigten ziehen können. Voraussetzung ist der Nachweis einer standesamtlichen Eheschließung. Eine religiöse Trauung, eine Lebenspartnerschaft, eine Beziehung oder eine Verlobung reichen als Nachweis nicht aus.In der vom Bundesgeschäftsführer der Piraten, Kristos Thingilouthis, moderierten Diskussions- und Fragerunde antwortet Günter Weßel, der auch SPD-Stadtverordneter und Vorsitzender des Aussschusses für Bürgerdienste, Sicherheit und Feuerschutz ist, auf eine Frage nach der Abschiebe-Praxis in Minden, dass im vergangenen Jahr weniger als 50 Personen abgeschoben worden seien. Das Prozedere sei personalaufwendig, zeit- und arbeitsintensiv. „Eine Zwangsabschiebung bindet eine Arbeitskraft eine Woche lang.“ Die Stadt bediene sich daher vorzugsweise der freiwilligen Ausreise.Neben der Einschränkung der Freizügigkeit gibt es viele kleinere Einschnitte wie Leistungskürzungen in bestimmten Fällen auf ein absolutes Minimum. Für 100 000 Jobs, die für Flüchtlinge angeblich zu Integrationszwecken geschaffen würden, gebe es statt einem Euro lediglich 80 Cent pro Stunde, so Dias. „Durch diese Jobs werden arbeitswillige Menschen, die gesund sind, aus Beschäftigung ferngehalten.“ Der Anwalt befürchtet eine „Dauerschleife“ sozialer Abhängigkeit.Er fordert ganz allgemein eine Änderung der bisherigen „restriktiven Sozialpolitik“ auch für Inländer. Auch Sozialdemokrat Weßel richtet auf dem Gebiet des Asylrechts Kritik an die eigene Partei: „Wir haben da mitgewirkt an dem Debakel.“„Es ist schwer genug, auf Deutsch zu verstehen“, sagt der Vorsitzende des Integrationsrates, Kameran Ebrahim. Noch schwerer sei es, deutsche Gesetze für Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak ins Arabische zu übersetzen. Viele Leute seien wegen ihrer bitteren Erlebnisse und aus Sorge um Angehörige „fix und fertig“, wenn sie mit der Gesetzeslage konfrontiert würden. „Sie verstehen die Unterschiede nicht und fragen, ob es hier auch Korruption gibt.“ Der Integrationsrat veranstaltet am Donnerstag, 3. November, um 18 Uhr im Großen Rathaussaal einen Informationsabend zum Integrationsgesetz. Ayhan Demir vom Vorstand des Landesintegrationsrates NRW hält einen Vortrag über Chancen und Schranken für die Integration durch das neue Gesetz.

Informationen über neues Integrationsgesetz

Minden (mt). „Daumen runter“ zeigt Rechtsanwalt Günter Weßel mehr als einmal, als es im Kulturzentrum „Hamburger Hof - Ameise - Kulturhügel“ um das neue Integrationsgesetz geht. Der Fachanwalt für Asylrecht und sein Kollege Paulo Dias informieren auf Einladung der Piraten über das Gesetz, das in verschiedenen Gesetzen verstreute einschlägige Vorschriften bündelt. Was sich im ersten Moment positiv anhört, ist es bei näherem Hinsehen offensichtlich nicht. Denn die beiden Anwälte, die die Rechte von Asylsuchenden weit über Minden hinaus vertreten, haben im wesentlichen Verschlechterungen ausgemacht - bis auf eine Neuerung, die Vorteile bringt: die Ausbildungsduldung.

„Ein Flüchtling darf, unabhängig vom Alter, bleiben, wenn er einen dreijährigen Ausbildungsplatz präsentiert“, sagt Weßel. Danach bekommt er eine zusätzliche Chance zur Integration, wenn er die nächsten zwei Jahre Arbeit hat. Danach wird ihm ein dauerhafter Aufenthalt gewährt. „Das ist keine Ermessensregelung“, unterstreicht Weßel einen wesentlichen Vorzug dieser Regelung für einen integrationswilligen Flüchtling und seinen potenziellen Arbeitgeber. „Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Duldung erteilt werden.“

Eine wesentliche Erschwernis für alle Ankommenden ist dagegen eine Wohnsitzauflage in den ersten drei Jahren. Dadurch wird ihnen vorgeschrieben, in dem Wohnbereich zu bleiben, dem sie nach ihrer Ankunft zugewiesen wurden. Das verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, kritisiert Paulo Dias aus der Kanzlei des inzwischen in den Ruhestand getretenen Rechtsanwalts Klaus Walliczek, der vor sechs Jahren einen wegweisenden Prozess gegen die Abschiebepraxis des Bundesinnenministers Thomas de Maizière nach Griechenland auf der Grundlage des Dublin-II-Abkommens vor dem Bundesverfassungsgericht ausgefochten hatte (MT vom 29. Oktober 2010).

Die konkrete Ausgestaltung der vom Bund vorgegebenen Wohnsitzauflage ist Ländersache. In Bayern, so zeichnet es sich ab, wird der Passus restriktiv ausgelegt, während Rheinland-Pfalz den Flüchtlingen lediglich vorgibt, innerhalb des Bundeslandes zu wohnen. In Nordrhein-Westfalen, so Weßels Erfahrung, hänge es von den jeweiligen Regionen ab. Das müsse man wissen. „Der Kreis Steinfurt ist knüppelhart.“

Ausnahmen sieht das Gesetz, das seit dem 31. Juli gilt, für den Fall vor, dass ein Asylsuchender eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche findet, mit der er zur Finanzierung seines Lebensunterhalts beisteuern kann. Ein Recht auf Wohnortwechsel ist damit nicht automatisch verbunden, denn bis zu einer Entfernung von rund 100 Kilometern sei Pendeln zum Arbeitsplatz zumindest in der Anfangszeit zumutbar.

Für einen Umzug wäre zudem die Zustimmung der Kommunen erforderlich. Ein Anspruch auf Umzug besteht, wenn Ehepaare zusammenziehen wollen oder dadurch minderjährige Kinder zu Erziehungsberechtigten ziehen können. Voraussetzung ist der Nachweis einer standesamtlichen Eheschließung. Eine religiöse Trauung, eine Lebenspartnerschaft, eine Beziehung oder eine Verlobung reichen als Nachweis nicht aus.

In der vom Bundesgeschäftsführer der Piraten, Kristos Thingilouthis, moderierten Diskussions- und Fragerunde antwortet Günter Weßel, der auch SPD-Stadtverordneter und Vorsitzender des Aussschusses für Bürgerdienste, Sicherheit und Feuerschutz ist, auf eine Frage nach der Abschiebe-Praxis in Minden, dass im vergangenen Jahr weniger als 50 Personen abgeschoben worden seien. Das Prozedere sei personalaufwendig, zeit- und arbeitsintensiv. „Eine Zwangsabschiebung bindet eine Arbeitskraft eine Woche lang.“ Die Stadt bediene sich daher vorzugsweise der freiwilligen Ausreise.

Neben der Einschränkung der Freizügigkeit gibt es viele kleinere Einschnitte wie Leistungskürzungen in bestimmten Fällen auf ein absolutes Minimum. Für 100 000 Jobs, die für Flüchtlinge angeblich zu Integrationszwecken geschaffen würden, gebe es statt einem Euro lediglich 80 Cent pro Stunde, so Dias. „Durch diese Jobs werden arbeitswillige Menschen, die gesund sind, aus Beschäftigung ferngehalten.“ Der Anwalt befürchtet eine „Dauerschleife“ sozialer Abhängigkeit.

Er fordert ganz allgemein eine Änderung der bisherigen „restriktiven Sozialpolitik“ auch für Inländer. Auch Sozialdemokrat Weßel richtet auf dem Gebiet des Asylrechts Kritik an die eigene Partei: „Wir haben da mitgewirkt an dem Debakel.“

„Es ist schwer genug, auf Deutsch zu verstehen“, sagt der Vorsitzende des Integrationsrates, Kameran Ebrahim. Noch schwerer sei es, deutsche Gesetze für Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak ins Arabische zu übersetzen. Viele Leute seien wegen ihrer bitteren Erlebnisse und aus Sorge um Angehörige „fix und fertig“, wenn sie mit der Gesetzeslage konfrontiert würden. „Sie verstehen die Unterschiede nicht und fragen, ob es hier auch Korruption gibt.“ Der Integrationsrat veranstaltet am Donnerstag, 3. November, um 18 Uhr im Großen Rathaussaal einen Informationsabend zum Integrationsgesetz. Ayhan Demir vom Vorstand des Landesintegrationsrates NRW hält einen Vortrag über Chancen und Schranken für die Integration durch das neue Gesetz.

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