Fünfstellige Bargeldbeträge übergeben: Zwei Mindenerinnen werden Opfer von Schockanrufen Minden (mt/mre). Zwei Frauen aus Minden sind am Donnerstag Opfer einer telefonischen Betrugsmasche geworden. Mehrere sogenannte Schockanrufe seien der Polizei im Verlaufe des Donnerstags gemeldet worden, heißt es in einer Pressemitteilung. Viele der Angerufenen sollen sich richtig verhalten haben. So erhielt eine 78-jährige Mindenerin gegen 12 Uhr einen Schockanruf eines angeblichen Kriminalbeamten, der von einem schweren Verkehrsunfall einer Angehörigen berichtete. Zur Abwendung einer Haftstrafe sei die Aushändigung eines hohen Geldbetrages notwendig. Das Geld könne ein sich zufällig in der Nähe befindlicher Mitarbeiter entgegennehmen. Kurze Zeit später überreichte die Mindenerin einem Mann einen fünfstelligen Bargeldbetrag. Fünfstellige Summe an unbekannte Frau übergeben Ähnliches widerfuhr auch einer weiteren Frau (79) aus Minden, die sich von den Betrügern in ähnlicher Masche täuschen ließ. In diesem Fall erhielt sie zunächst gegen 15.30 Uhr einen Anruf eines vermeintlichen Rechtsanwaltes, der berichtete, dass ihr Sohn einen Unfall verursacht hätte. Sie übergab ebenfalls eine fünfstellige Bargeldsumme an eine unbekannte Abholerin. Später bemerkte die Seniorin den Schwindel und erstattete Anzeige bei der Polizei. Die Beamten warnen dringend davor, unbekannten Menschen Wertgegenstände oder Bargeld auszuhändigen, Auskünfte über Vermögens- und Wohnverhältnisse zu geben oder größere Bargeldsummen im eigenen Haus aufzubewahren. Die Betrüger agieren am Telefon häufig äußerst geschickt und gaukeln ihren Opfern in den Schockanrufen nicht selten den Wechsel von Gesprächspartnern vor. So kommt es vor, dass nicht nur falsche Polizisten, sondern auch vermeintliche Rechtsanwälte oder die betroffenen angeblichen Angehörigen mit weinerlicher Stimme in Erscheinung treten. Die Polizei rät: Beenden Sie das Telefonat eigenständig durch Auflegen und kontaktieren Sie Ihre betroffenen Angehörigen unter der Ihnen bekannten Telefonnummer. Bitte gewähren Sie keinen Zutritt zu Ihren Wohnräumen und treten Sie gegenüber Fremden grundsätzlich misstrauisch und eher abweisend auf. Ältere Menschen sollten von Freunden oder Familienangehörigen regelmäßig auf die möglichen Gefahren hingewiesen werden, so die Bitte der Polizei.

Fünfstellige Bargeldbeträge übergeben: Zwei Mindenerinnen werden Opfer von Schockanrufen

Zwei Frauen aus Minden sind Opfer von Telefonbetrügern geworden. © MT-Archiv
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Minden (mt/mre). Zwei Frauen aus Minden sind am Donnerstag Opfer einer telefonischen Betrugsmasche geworden. Mehrere sogenannte Schockanrufe seien der Polizei im Verlaufe des Donnerstags gemeldet worden, heißt es in einer Pressemitteilung. Viele der Angerufenen sollen sich richtig verhalten haben.

So erhielt eine 78-jährige Mindenerin gegen 12 Uhr einen Schockanruf eines angeblichen Kriminalbeamten, der von einem schweren Verkehrsunfall einer Angehörigen berichtete. Zur Abwendung einer Haftstrafe sei die Aushändigung eines hohen Geldbetrages notwendig. Das Geld könne ein sich zufällig in der Nähe befindlicher Mitarbeiter entgegennehmen. Kurze Zeit später überreichte die Mindenerin einem Mann einen fünfstelligen Bargeldbetrag.

Fünfstellige Summe an unbekannte Frau übergeben

Ähnliches widerfuhr auch einer weiteren Frau (79) aus Minden, die sich von den Betrügern in ähnlicher Masche täuschen ließ. In diesem Fall erhielt sie zunächst gegen 15.30 Uhr einen Anruf eines vermeintlichen Rechtsanwaltes, der berichtete, dass ihr Sohn einen Unfall verursacht hätte. Sie übergab ebenfalls eine fünfstellige Bargeldsumme an eine unbekannte Abholerin. Später bemerkte die Seniorin den Schwindel und erstattete Anzeige bei der Polizei.

Benjamin Piel

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Jeden Donnerstag von unserem Chefredakteur Benjamin Piel

Die Beamten warnen dringend davor, unbekannten Menschen Wertgegenstände oder Bargeld auszuhändigen, Auskünfte über Vermögens- und Wohnverhältnisse zu geben oder größere Bargeldsummen im eigenen Haus aufzubewahren. Die Betrüger agieren am Telefon häufig äußerst geschickt und gaukeln ihren Opfern in den Schockanrufen nicht selten den Wechsel von Gesprächspartnern vor. So kommt es vor, dass nicht nur falsche Polizisten, sondern auch vermeintliche Rechtsanwälte oder die betroffenen angeblichen Angehörigen mit weinerlicher Stimme in Erscheinung treten.

Die Polizei rät: Beenden Sie das Telefonat eigenständig durch Auflegen und kontaktieren Sie Ihre betroffenen Angehörigen unter der Ihnen bekannten Telefonnummer. Bitte gewähren Sie keinen Zutritt zu Ihren Wohnräumen und treten Sie gegenüber Fremden grundsätzlich misstrauisch und eher abweisend auf. Ältere Menschen sollten von Freunden oder Familienangehörigen regelmäßig auf die möglichen Gefahren hingewiesen werden, so die Bitte der Polizei.

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