Minden (nw). Mit immer neuen Krankheits-Diagnosen versucht offenbar die Kreispolizeibehörde, einen unliebsamen Beamten aus dem Vollzugsdienst zu drängen. Doch der Betroffene wehrt sich dagegen schon viele Jahre hartnäckig. In mehreren Prozessen vor dem Verwaltungsgericht in Minden hatte er schon Erfolg.
Der Fall hat eine längere Vorgeschichte. 1994 wurde Rüdiger S. wieder in seine ehemalige Behörde nach Minden versetzt. Kurz darauf soll er dort in Ungnade gefallen sein. Ein Amtsarzt stellte bei ihm jedenfalls eine "dilatative Kardiomyopathie" (Herzrhythmusstörung) fest - und attestierte die Dienstunfähigkeit. Rüdiger S. wollte das nicht akzeptieren. Er schaltete den Mediziner und Rechtsanwalt Professor Peter Gaidzik ein. Dieser leitet seit vielen Jahren das Institut für Medizinrecht an der Universität Witten/Herdecke und besitzt als approbierter Arzt und Volljurist eine seltene Doppelfunktion.
Gaidzik gelang der Nachweis, dass die Dienstunfähigkeit an den Haaren herbeigezogen war. "Die bei meinem Mandanten konstatierte Herzrhythmusstörung war lange bekannt und hatte funktionell keine Bedeutung", sagt Gaidzik im Gespräch mit dieser Zeitung. "Unter Belastung arbeitete der Herzmuskel einwandfrei". Dies habe man mit einem weiteren Gutachten auch beweisen können.
Das Verwaltungsgericht Minden hob den Dienstunfähigkeits-Bescheid daraufhin auf. Was dann passierte, nennt Gaidzik "eine Art Mobbing", um einen missliebigen Kollegen loszuwerden. Nachdem die Leitung der Polizeibehörde "mit der Herzgeschichte nicht durchgekommen war, ließ sie sich etwas anderes einfallen". Dabei hätten Amtsärzte sich "als willfährige Vollstrecker" instrumentalisieren lassen.
Sie diagnostizierten bei S. eine "narzisstische Persönlichkeitsstörung". Als auch dieser Bescheid vom Verwaltungsgericht aufgehoben wurde, erhielt der Betroffene kurz darauf erneut eine Entlassungsverfügung, jetzt mit der mit der Diagnose "Anpassungsstörung". "Gegen eine Psychiatrisierung kann man sich kaum wehren", sagt Gaidzik. Sein Mandant rief aber erneut das Verwaltungsgericht in Minden an.
Im Juni hob die Polizei schließlich ihre Entlassungsverfügung wegen der Diagnose "Anpassungsstörung" auf - um gut fünf Wochen später einen neuen Entlassungsbescheid zu verschicken. Diesmal wurde er auf die Diagnose "Adipositas" (Fettleibigkeit) gegründet. Rüdigers S. hat abermals Widerspruch eingelegt. Das Verfahren ist mittlerweile vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anhängig.
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