Kreisjugendamtsbezirk sucht Schöffen für Hille und Petershagen Hille (mt/cko). Im ersten Halbjahr werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in den acht zum Kreisjugendamtsbezirk gehörenden Städten und Gemeinden wie Hille, Petershagen, Lübbecke, Hüllhorst, Preußisch Oldendorf, Espelkamp, Rahden und Stemwede insgesamt 25 Personen (zwölf Frauen und 13 Männer), die bei den Amtsgerichten Minden, Lübbecke und Rahden und beim Landgericht Bielefeld als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen ehrenamtlich mitwirken. Gesucht werden Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige wie Richter oder Rechtsanwälte sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Menschen mit Verantwortungsbewusstsein und Sozialkompetenz Schöffen sollten das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Verantwortungsbewusstsein, Sozialkompetenz und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen können und Zeugenaussagen werten. Die Sozialkompetenz und Menschenkenntnis, die ein Schöffe mitbringen muss, könne durch berufliche Erfahrung und/oder gesellschaftliches Engagement erworben worden sein, teilt der Kreis mit. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das Amt eines Schöffen verlange in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen mit zu verantworten. Schöffen müssen sich gut verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit erwartet. Aus dem Bewerberpool müssen mindestens 52 Personen aufgenommen und vom Jugendhilfeausschuss des Kreises beschlossen werden. In der zweiten Jahreshälfte wählt der Schöffenwahlausschuss aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen aus. Bewerben bis 30. April Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen können ihre Bewerbung bis zum 30. April an das Jugendamt des Kreises, Kreishaus, Portastraße 13, richten. Für Fragen steht Bisola Adiro unter Telefon (05 71) 80 72 38 00. Anfragen per E-Mail sind unter b.adiro@minden-luebbecke.de möglich. Bewerbungsformulare sind im Internet auf der Seite des Kreisjugendamtes unter www.minden-luebbecke.de abrufbar. Ausführliche Infos zum Schöffenamt sind unter www.schoeffenwahl.de zu finden.

Kreisjugendamtsbezirk sucht Schöffen für Hille und Petershagen

ARCHIV - 19.03.2013, Niedersachsen, Osnabrück: Ein Richter hängt seine Robe am im Landgericht Osnabrück (Niedersachsen) an eine Garderobe für Richter und Schöffen. (zu dpa/lsw: «Tausende Ehrenamtliche werden für Schöffenwahl gesucht ») Foto: Friso Gentsch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Hille (mt/cko). Im ersten Halbjahr werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in den acht zum Kreisjugendamtsbezirk gehörenden Städten und Gemeinden wie Hille, Petershagen, Lübbecke, Hüllhorst, Preußisch Oldendorf, Espelkamp, Rahden und Stemwede insgesamt 25 Personen (zwölf Frauen und 13 Männer), die bei den Amtsgerichten Minden, Lübbecke und Rahden und beim Landgericht Bielefeld als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen ehrenamtlich mitwirken.

Gesucht werden Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige wie Richter oder Rechtsanwälte sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Menschen mit Verantwortungsbewusstsein und Sozialkompetenz

Schöffen sollten das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Verantwortungsbewusstsein, Sozialkompetenz und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen können und Zeugenaussagen werten. Die Sozialkompetenz und Menschenkenntnis, die ein Schöffe mitbringen muss, könne durch berufliche Erfahrung und/oder gesellschaftliches Engagement erworben worden sein, teilt der Kreis mit. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Benjamin Piel

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Jeden Donnerstag von unserem Chefredakteur Benjamin Piel

Das Amt eines Schöffen verlange in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen mit zu verantworten. Schöffen müssen sich gut verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit erwartet.

Aus dem Bewerberpool müssen mindestens 52 Personen aufgenommen und vom Jugendhilfeausschuss des Kreises beschlossen werden. In der zweiten Jahreshälfte wählt der Schöffenwahlausschuss aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen aus.

Bewerben bis 30. April

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen können ihre Bewerbung bis zum 30. April an das Jugendamt des Kreises, Kreishaus, Portastraße 13, richten. Für Fragen steht Bisola Adiro unter Telefon (05 71) 80 72 38 00. Anfragen per E-Mail sind unter b.adiro@minden-luebbecke.de möglich. Bewerbungsformulare sind im Internet auf der Seite des Kreisjugendamtes unter www.minden-luebbecke.de abrufbar. Ausführliche Infos zum Schöffenamt sind unter www.schoeffenwahl.de zu finden.

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