Lübbecke. Unsicher war es schon länger, ob der 451. Blasheimer Markt vom 3. bis 6. September in diesem Jahr stattfinden kann. Denn die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte Großveranstaltungen zunächst bis einschließlich 31. August untersagt. Bislang hat der zuständige Lübbecker Fachausschuss deshalb weitergeplant. Das könnte sich jetzt ändern.
Nachdem bekannt geworden ist, dass die Bundesländer Großveranstaltungen grundsätzlich bis mindestens Ende Oktober unterbinden wollen, zeigt sich Lübbeckes Marktmeister Malte Brosent skeptisch. Denn die Vorgaben der Politik gelten für Veranstaltungen, „bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist“. Das trifft auf den Blasheimer Markt zu, der Jahr für Jahr mehrere hunderttausend Besucher anlockt.
Auf Anfrage der Neuen Westfälischen sagte Brosent, dass er wenig Hoffnung habe. Allerdings solle es Ausnahmen von dem Veranstaltungsverbot geben: „Die kennen wir noch nicht.“ Wahrscheinlich werde man die neuen Vorschriften des Landes in den kommenden Tagen schriftlich vorliegen haben. Erst dann soll eine Entscheidung im Lübbecker Rathaus getroffen und bekanntgegeben werden.
Ebenso wie der Blasheimer Markt steht auch das Bierbrunnenfest in Lübbecke auf der Kippe. Die Veranstaltung ist zumindest bislang noch für den 14. bis 16. August geplant.
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