
54 | news Februar 2021
Fotos: Africa Studio / Kzenon – stock.adobe.com
schein der Klasse 43 genügte, um einen sogenannten Leicht-Lkw zu
steuern, muss es heute ein Extra-Führerschein sein. Der wiederum ist
Bedingung, um einen großen Lastwagen eine Zugmaschine oder gar
einen schweren Lastwagen, mit Anhänger fahren zu dürfen.
Die Einstiegsklasse ist der Führerschein C1, mit dem Fahrzeuge mit
einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, aber nicht
mehr als 7,5 Tonnen gefahren werden dürfen, mit denen nicht mehr
als 8 Personen außer dem Fahrer transportiert werden dürfen. Auch
das Fahren mit Anhänger ist erlaubt – wenn der nicht mehr als 750
Kilo wiegt. Wer den Führerschein machen will, muss mindestens 18
Jahre alt sein und einen Führerschein der Klasse B besitzen. Ein Führerschein
der Klasse C1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt – danach
wird er für jeweils weitere 5 Jahre verlängert, wenn ein Arzt und
ein Augenarzt die Eignung des Fahrers bescheinigen. Diese Gutachten
müssen auch vorliegen, wenn man den Führerschein machen möchte.
Vermutlich lohnt es sich, den Führerschein um die Klasse C1E zu erweitern.
Mit diesem Schein darf der Fahrer dann auch größere Anhänger
bewegen. Auch für diesen Führerschein gelten die gleichen Regeln wie
für die Klasse CE: Wer ihn haben will, muss mindestens 18 sein, ärztliche
Gutachten vorlegen und seine Eignung mit Arztbesuchen alle fünf
Jahre belegen, wenn er den Schein verlängern möchte.
An die großen Maschinen geht es mit der Klasse C. Auch dafür sind
bereits bei der Ersterteilung eine Gesundheitsuntersuchung und eine
augenärztliche Untersuchung Bedingung. Mit dieser Fahrerlaubnis
dürfen dann Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
mehr als 3,5 Tonnen bewegt werden. Allerdings dürfen auch damit
nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer transportiert